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Richtig parken im öffentlichen Raum und auf privaten Parkflächen

Parkende, die ihr Fahrzeug regelwidrig abstellen, erhalten ein umgangssprachliches Knöllchen. Je nachdem, wo das Auto falsch geparkt ist, gibt es eine Vertragsstrafe oder ein Buß- beziehungsweise ein Verwarngeld. Was gilt wo und warum eigentlich?

December 19, 2025
Lesezeit
5
Minuten
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Parken gehört unausweichlich zum Autofahren. Statistiken zufolge stehen Autos durchschnittlich mehr als 23 Stunden täglich – sie parken also wesentlich mehr, als sie fahren. Umso wichtiger ist es, das eigene Auto richtig zu parken. Dabei geht es nicht nur darum, keine anderen Verkehrsteilnehmer und Einsatzfahrzeuge zu behindern, sondern Parkplatzsuchende sollten auch darauf achten, ob eine Höchstparkdauer gilt oder ob das Parken kostenpflichtig ist.

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Verstoßen Parkende gegen die geltenden Regelungen, drohen im öffentlichen Raum Bußgelder und auf privat bewirtschafteten Parkflächen Vertragsstrafen. Welche Höhe haben sie und wie unterscheiden sie sich?

Was ist ein Verwarn- oder Bußgeld und wofür bekomme ich es?

Welche Verstöße im öffentlichen Raum geahndet werden, ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

Ein klassisches Verwarnungsgeld beträgt beispielsweise 25 Euro für das Parken ohne gültigen Parkschein am Straßenrand für länger als 30 Minuten. Die Zahlungsaufforderung wird direkt am Fahrzeug hinterlassen. Bleibt die Zahlung aus, folgt ein schriftlicher Bußgeldbescheid, der zusätzliche Gebühren verursacht.  In der Praxis liegt die niedrigste Stufe im öffentlichen Bereich bei 48,50 Euro für eine Überschreitung von bis zu 30 Minuten, nach drei Stunden erhöht sich der Betrag bereits auf 68,50 Euro. 


Andere Verkehrsverstöße können jedoch deutlich teurer ausfallen: Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe gelten laut Bundesministerium für Verkehr abschreckende Geldbußen. Es werden bis zu 110 Euro fällig. Gefährdet oder behindert ein solches Verhalten andere Verkehrsteilnehmer, ist eine Sachbeschädigung erfolgt oder parkt das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde, kann die zuständige Behörde vor Ort zudem einen Punkt im Fahreignungsregister eintragen.

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Was ist eine Vertragsstrafe? 

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Auch Verstöße gegen auf privaten Parkflächen geltende Regeln führen zu Geldstrafen. Hierbei handelt es sich aber nicht um Verwarn- oder Bußgelder, sondern um Vertragsstrafen. Parkende gehen durch ihr konkludentes Handeln – also die Nutzung der Parkfläche – einen Vertrag mit dem Parkflächenbetreiber ein und akzeptieren dadurch auch die geltenden Regeln. Voraussetzung ist, dass die Regeln angemessen ausgeschildert sind.

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Ob Parkende die Regeln einhalten oder nicht, erfassen digitale, schrankenlose Parkraummanagementsysteme automatisch. Auf Parkflächen, auf denen eine kostenfreie Höchstparkdauer gilt, gleichen sie ab, ob ein Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes geparkt hat oder nicht. Auf Parkflächen, die kostenpflichtig sind, prüft das System, ob das Parkentgelt in ausreichender Höhe für die geparkte Dauer entrichtet worden ist.

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Erkennt das System einen Verstoß gegen die geltenden Vertrags- und Einstellbedingungen, erfolgt eine Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt. So kann der Parkplatzbetreiber dem Fahrzeughalter die Vertragsstrafe per Post zuschicken. 

Diese Anfrage ist kostenpflichtig. 

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Wie unterscheidet sich die Vertragsstrafe vom Knöllchen im öffentlichen Raum? 

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Verwarn- und Bußgelder werden im rechtlich öffentlichen Raum fällig, wenn Verkehrsteilnehmer in Deutschland beispielsweise gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen wie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken gehören im rechtlich öffentlichen Raum zum Ordnungswidrigkeitenrecht. 

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Vertragsstrafen entstehen hingegen durch die Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen und zählen zum Zivil- bzw. Privatrecht.

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Die Vertragsstrafe setzt sich aus mehreren Kostenbausteinen zusammen, darunter die Bearbeitung des Vorgangs, der Postversand, die Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Mehrwertsteuer. Damit unterscheidet sie sich wesentlich vom öffentlich-rechtlichen Bußgeld, bei dem weder Mehrwertsteuer noch Halterermittlungskosten anfallen.

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Bußgelder und Vertragsstrafen vermeiden – so geht’s

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Um Verwarn- oder sogar Bußgelder sowie Vertragsstrafen zu vermeiden, ist es notwendig, genau auf die Beschilderung zu achten. Auf privat betriebenen Parkflächen müssen die Regelungen an den Zufahrten zum Parkplatz, zur Tiefgarage oder zum Parkhaus ausgeschildert sein. 

Bei öffentlichen Stellplätzen am Straßenrand ist es unter Umständen notwendig, die Beschilderung in einem größeren Umfeld zu suchen, da nicht neben jedem einzelnen Parkplatz ein Schild steht.

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Warum gibt es überhaupt Verwarn- und Bußgelder sowie Vertragsstrafen?

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Im öffentlichen Raum erfüllen Verwarn- und Bußgelder gleich mehrere Funktionen: Parkende werden dadurch angehalten, sich an die Verkehrsregeln zu halten und beispielsweise nicht im Parkverbot oder in zweiter Reihe zu parken, was andere Verkehrsteilnehmer behindern oder sogar gefährden kann. Außerdem dienen sie als Anreiz, geltende Parkgebühren zu bezahlen oder einen Stellplatz, auf dem eine Höchstparkdauer gilt, rechtzeitig für andere Parkende frei zu machen.

Die konsequente Bewirtschaftung von privaten Parkflächen dient dazu, Stellplätze für redliche Nutzern verfügbar zu halten: Parkplätze an einem Supermarkt sollen für die Kunden des Supermarkts zur Verfügung stehen, Stellplätze an einem Krankenhaus für Mitarbeitende sowie Patienten und ihre Besucher. Eine zu geringe oder inkonsequent durchgesetzte Vertragsstrafe würde diesen Zweck konterkarieren, denn Dauerparker würden ihre Fahrzeuge dann langfristig dort parken. 

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Fazit: Regelkonformes Parken verhindert Strafen

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Sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privatwirtschaftlich betriebenen Parkflächen gilt: regelkonformes Parken verhindert Strafen. Das bedeutet, sich an geltende Höchstparkdauern zu halten und bei kostenpflichtigen Parkflächen das Parkentgelt zu entrichten.

Auf kostenpflichtigen Parkflächen von Mobility Hub erinnert Beschilderung an der Ausfahrt an die Zahlung. Sind Parkende sich unsicher, ob sie ihr Parkentgelt entrichtet haben, können sie dies auf vielen Parkflächen auch bis zu 24 Stunden nachträglich online nachholen und einsehen, ob offene Parkvorgänge vorliegen. Dazu geben sie ganz einfach ihr Kennzeichen auf parken.mh-parkservice.de ein.

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