Hier finden Sie alle Antworten auf die meist gestellten Fragen. Klicken Sie in der Navigation auf den Themenbereich, zu dem Sie eine Frage haben.
Mobility Hub Parkservice Austria GmbH – Ihr Partner für schrankenfreies Parken! Als Spezialist für digitales Parkraummanagement und moderne Parkraumbewirtschaftung bewirtschaften wir Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen mithilfe innovativer Technologien. Wir analysieren die Parkplatzauslastung, erheben Parkentgelte, setzen flexible Tarifstrukturen um und detektieren unter anderem tatsächliche Parkverstöße. Der Betrieb der Parkflächen erfolgt mittels modernster Kennzeichenerkennung – ganz ohne Schranken, Parktickets, Parkscheiben oder Kontrollpersonal. Das ist digital, effizient und zu 100 % kundenfreundlich.
Durch die Einfahrt in den von uns bewirtschafteten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrzeugführer und der Mobility Hub Parkservice Austria GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande.
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel erfasst. Die Differenz beider Zeiten ergibt die genaue Parkdauer, auf deren Basis der jeweils geltende Tarif berechnet wird. Die Zahlung erfolgt je nach Standort über verschiedene Zahlungskanäle, wie beispielsweise vor Ort am Kassenautomaten oder bequem online. Die gesetzlichen Datenschutzanforderungen werden dabei jederzeit strikt eingehalten. Kommt es zu einer Nichtzahlung des fälligen Tarifs, können die Fahrzeughalterdaten durch eine Behördenabfrage ermittelt werden, um die offene Forderung nachzuverfolgen.
Die Parkflächen mit digitaler Kennzeichenerkennung sind klar gekennzeichnet; zahlreiche Schilder weisen auf das System hin. Diese befinden sich sowohl bei der Ein- und Ausfahrt als auch direkt auf den Parkarealen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Hinweise zum Datenschutz finden Sie gut sichtbar auf den Hinweistafeln und an den Kassenautomaten vor Ort.
Ja, die Kennzeichenerkennung funktioniert auch bei Dunkelheit, da die Kameras mit Infrarotlicht ausgestattet sind.
Ja, KFZ mit ausländischen Kennzeichen werden ebenfalls vom System erkannt. Das entsprechende Herkunftsland muss bei der Bezahlung am Kassenautomaten zusätzlich ausgewählt werden.
Nein, es werden keine dauerhaften Videoaufzeichnungen angefertigt. Das System erfasst ausschließlich Fotos der Front- bzw. Heckpartie mit dem Fahrzeugkennzeichen. Der Erfassungsbereich der Kameras ist zudem strikt auf den Kennzeichenbereich des KFZ ausgerichtet; Personen werden nicht erfasst.
Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet.
Die erfassten Daten beinhalten:
- Ein Bild des erfassten Kennzeichens
- Die genauen Ein- und Ausfahrtszeiten
- Transaktionsdaten (inklusive Kennzeichen, Datum und Uhrzeit) von Kassenautomaten oder Parking-Apps
Die erfassten Daten heinhalten personenbezogene Informationen. Die strikte Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze wird jederzeit sichergestellt.
Wenn Sie für einen vergangenen Parkvorgang nachträglich eine Quittung für Ihre Zahlung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Chatbot unten rechts auf der Website. Bei zukünftigen Parkvorgängen auf unseren digital bewirtschafteten Flächen können Sie den Beleg direkt nach der Bezahlung am Automaten anfordern. Nutzen Sie unseren Onlineshop oder eine Park-App, erhalten Sie den Zahlungsnachweis automatisch per E-Mail.
Grundsätzlich sind die Parkentgelte für alle Fahrzeuge zu entrichten. Auf einigen Parkflächen gelten für Motorräder, Mofas und ähnliche Fahrzeuge andere Tarife als für Pkws. Sollten abweichende Entgelte anfallen, ist dies der Beschilderung vor Ort zu entnehmen.
Sie können Sich gerne über das Feld "Zahlungsaufforderung erhalten?" im Hauptmenü bei uns melden. Bevor Sie das Formular nutzen, bitten wir Sie höflichst, unsere FAQs zu lesen. Möglicherweise finden Sie dort schon die Antwort auf Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich über unseren Chatbot (unten rechts auf der Website) bei uns und nennen Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer sowie die betroffene Parkfläche. Gelegentlich werden verloren gegangene Karten von anderen Personen gefunden und abgegeben. Sobald uns Informationen vorliegen, melden wir uns persönlich bei Ihnen.
Mithilfe unserer Scanner-basierten Kennzeichenerkennung stellen wir sicher, dass Parkraumnutzer sich an die deutlich ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten. Sobald ein Nutzer gegen diese Regeln verstößt, indem er beispielsweise nicht für die gesamte Parkzeit bezahlt, ermitteln wir den KFZ-Halter und versenden eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von Mobility Hub Parkservice Austria GmbH erhalten haben, haben Sie auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen.
Mit der Einfahrt auf eine unserer kostenpflichtigen Parkflächen akzeptieren Sie die gut sichtbar angebrachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Tarifregeln. Bei einem Verstoß gegen die Zahlungspflicht sind wir berechtigt, Ihnen eine Zahlungsaufforderung in der ausgewiesenen Höhe zuzusenden. Sollten Sie dieser nicht nachkommen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Nein, Sie müssen pro Aktenzeichen, sprich pro Zahlungsaufforderung, eine separate Überweisung durchführen. Andernfalls kann Ihre Zahlung nicht eindeutig zugewiesen werden und wird vom System abgelehnt. Die Zahlungsfrist läuft entsprechend weiter.
In diesem Fall bitten wir Sie, sich unter Nennung des betroffenen KFZ-Kennzeichens sowie des Standorts unseres Parkplatzes über unser Kontaktformular an unseren Kundenservice zu wenden.
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Briefes mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte überprüfen Sie ihr Konto auf eine mögliche Rücküberweisung unsererseits oder senden Sie uns über das Kontaktformular einen Nachweis Ihrer Zahlung, welcher folgende Angaben enthalten muss: Aktenzeichen und Kennzeichen - Namen und IBAN des Kontoinhabers - Verwendungszweck - IBAN des Empfängers.
Unser Parkraummanagement basiert auf der digitalen Erfassung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- und Ausfahrt.
Sie können sich mit dem Aktenzeichen der Zahlungsaufforderung und Ihrem Kennzeichen auf unseren Self-Service-Portal anmelden und dort die Bilder von Ihrem Kennzeichen bei der Ein- sowie Ausfahrt einsehen.
Nein, aktuell bieten wir keine Ratenzahlung an.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Self-Service-Portal für Ihr entsprechendes Land, um Ihren Fall prüfen zu lassen. Unter Umständen können wir eine Verlängerung der Zahlungsfrist bewilligen.
Unsere Kennzeichenerkennung funktioniert digital. Das Kennzeichen wird automatisch bei der Ein- und Ausfahrt erkannt, erfasst und mit einem Zeitstempel versehen. Es erfolgt keine Prüfung der Parkdauer durch einen Kontrolleur auf der Parkfläche. Aus diesem Grund ist das Erfassen der Parkdauer durch das Ablesen der Parkdauer auf der Parkscheibe nicht möglich.
Bei Flächen, deren Bewirtschaftung wir vor Kurzem übernommen haben, kann es vorkommen, dass die Freischaltung von Dauerparkberechtigungen – etwa für bestimmte Nutzerkreise – noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall über den Chatbot unten rechts auf unserer Website an uns.
Die Eingabe des Kennzeichens am Automaten erfolgt in zwei Schritten: Zuerst geben Sie das Kennzeichen ein und bestätigen es im Anschluss vor dem Bezahlvorgang zur Überprüfung. Wir verstehen jedoch, dass Tippfehler passieren können. Da die Zahlung aufgrund der fehlerhaften Eingabe nicht automatisch zugeordnet werden konnte, wurde die Zahlungsaufforderung systemseitig erstellt. Bitte nutzen Sie unser Self-Service-Portal für Ihr entsprechendes Land, um Ihren Fall prüfen zu lassen.
Das kann in seltenen Fällen vorkommen, dass Halterdaten nicht korrekt übermittelt werden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten! Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten über unser Self-Service-Portal für Ihr entsprechendes Land mit. Wir werden den Fall umgehend bearbeiten.
Häufige Gründe hierfür sind ein fehlerhaftes Aktenzeichen oder ein abweichender Überweisungsbetrag. Bitte prüfen Sie Ihre Überweisungsdaten. Sollten diese exakt mit den Angaben auf der Zahlungsaufforderung übereinstimmen, wenden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis über unser Self-Service-Portal des jeweiligen Landes an uns. Auch bei Abweichungen in den Daten nutzen Sie bitte das Portal, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.
Wenn Sie uns abweichende Fahrerdaten mitteilen möchten, senden Sie uns bitte eine Anfrage mit den vollständigen Kontaktdaten der Person, die das Fahrzeug am Tag des Parkverstoßes geführt hat (Name und vollständige Adresse). Wir leiten den Parkverstoß anschließend an diese Person weiter.
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung.
Damit wir Ihr Anliegen auf Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über die Panne (Ort, Datum, Uhrzeit). Bitte reichen Sie diesen Nachweis über unser Self-Service-Portal für Ihr entsprechendes Land ein. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Kulanzprüfung leider nicht möglich.
Leider nein. Bei unserem System handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung im herkömmlichen Sinne, sondern lediglich um eine kamerabasierte Kennzeichenerkennung. Es wird ausschließlich ein Standbild der Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen und einem Zeitstempel erfasst. Dieses wird bei Einhaltung der Karenzzeit sowie Erfüllung der Zahlungspflicht unter Beachtung der geltenden Aufbewahrungsfristen umgehend gelöscht. Abseits der Ein- und Ausfahrt erfasst unser System keine Vorgänge auf der Parkfläche. Mit Informationen zu etwaigen Unfällen oder ähnlichen Vorfällen können wir Ihnen daher leider nicht weiterhelfen.
Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng zweckgebunden und basiert auf den gesetzlichen Rechtfertigungsgründen für privaten Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor der Einfahrt auf die Fläche für Sie einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen sowohl der Ermittlung der Parkdauer als auch der Abrechnung des fälligen Parkentgelts.
Bei Nichtzahlung des Parkentgelts auf einer unserer Parkflächen sind wir aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Durchsetzung der Forderung dazu berechtigt, den Halter des betreffenden Fahrzeugs bei den zuständigen Behörden abzufragen. Auf dieses Vorgehen weisen wir in unserem Schreiben ausdrücklich hin.
Sobald Sie die Zahlungsaufforderung beglichen haben, werden Ihre Daten an die automatisierte Löschroutine übergeben. Bitte beachten Sie, dass wir aus buchhalterischen Gründen verpflichtet sind, Transaktionsbelege im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern. Etwaige Beweismittel werden bis zum Ablauf unserer rechtlichen Rechenschaftspflichten verwahrt.
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videobasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder des ein- bzw. ausfahrenden KFZ-Kennzeichens erfasst sowie nach geltendem Datenschutzrecht verarbeitet und gespeichert.
Wir bedauern, dass eine Fehlermeldung aufgetreten ist. Bevor Sie uns kontaktieren, versuchen Sie bitte folgende Schritte: Löschen Sie Cookies und Browserverlauf, leeren Sie den Cache und nutzen Sie die aktuellste Version von Google Chrome. Rufen Sie die Seite anschließend erneut über diesen Link auf: Service-Portal. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an unseren Chatbot (unten rechts auf der Website). Nennen Sie uns dort bitte Ihren verwendeten Browser sowie den Gerätetyp (Mobilgerät oder PC) und halten Sie idealerweise einen Screenshot der Fehlermeldung bereit. Bitte vergewissern Sie sich zudem, dass Sie die richtige Unternehmensseite mit der Webadressen-Endung .at aufgerufen haben.
Wir bedauern die technischen Schwierigkeiten. Bitte melden Sie sich über unseren Chatbot (unten rechts) bei uns, damit wir Ihren Fall persönlich prüfen können.
Ja, wir haben auf allen Kassenautomaten eine Störungsmeldung eingerichtet, die in Echtzeit an unser Tech-Operations-Team übermittelt wird. Zudem wird automatisch ein Störungs-Button eingeblendet, wenn ein Bezahlvorgang (Münze/Karte) begonnen, aber nach 20 Sekunden nicht fortgesetzt wurde. Alternativ rufen Sie bitte unsere Hotline an – die entsprechende Nummer finden Sie direkt am Automaten.
In seltenen Fällen wird eine Ein- oder Ausfahrt nicht korrekt erfasst. In diesem Fall werden Sie am Automaten dazu aufgefordert, Ihr Kennzeichen und die ungefähre Parkdauer selbstständig einzugeben. Dies nennen wir „Honest Payment“.
Bitte nutzen Sie für dieses Anliegen unseren Chatbot. Diesen finden Sie rechts unten.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem im schrankenlosen Parken geschlossenen Nutzungsvertrag um einen Mietvertrag, der durch sogenanntes konkludentes (schlüssiges) Handeln zustande kommt. Der Vertragsschluss erfolgt dabei in zwei einfachen Schritten:
1. Das Angebot: Der Parkplatzbetreiber unterbreitet mit Bereitstellung der Parkfläche und durch gut sichtbare Hinweisschilder an der Zufahrt ein Angebot. Darin sind die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) und Gebühren klar definiert.
2. Die Annahme: Indem Sie mit Ihrem Fahrzeug auf das Gelände fahren, akzeptieren Sie diese Bedingungen. Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.
Die digitale Erfassung des Kennzeichens bei der Ein- und Ausfahrt dient dabei dazu, die tatsächliche Parkdauer präzise zu ermitteln und die vereinbarte Gebühr korrekt abzurechnen.
Sobald Sie auf die Parkfläche einfahren, werden die vor Ort ausgehängten Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) wirksamer Teil des Vertrages. Diese regeln unter anderem:
1. Die Zahlungsmodalitäten
2. Verhaltensregeln zur Nutzung der Stellflächen
3. Leistungsumfang des Betreibers
Wichtiger Hinweis zur Lesbarkeit: Rechtlich genügt es, wenn die Existenz der Bedingungen an der Einfahrt deutlich erkennbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass Sie den gesamten Text bereits im Vorbeifahren lesen können. Nach dem Parkvorgang haben Sie die Möglichkeit, die Details der ANB in Ruhe direkt auf der Fläche einzusehen.
Nein, das Fehlen einer physischen Schranke entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Auch ohne Barriere nutzen Sie eine private Parkfläche zu den dort geltenden Bedingungen.
1. Zahlungspflicht: Sobald Sie Ihr Fahrzeug abstellen, akzeptieren Sie das kostenpflichtige Angebot des Betreibers zu den ausgeschriebenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB).
2. Folgen bei Nichtzahlung: Wird das Parkentgelt nicht wie vorgeschrieben entrichtet, liegt ein Verstoß gegen die ANB vor.
3. Vertragsstrafe: Bei Verstoßen gegen die ANB ist der Betreiber berechtigt, eine in den ANB festgelegte Vertragsstrafe (erhöhtes Parkentgelt) einzufordern.
Das schrankenlose System dient lediglich dem Komfort und dem flüssigen Verkehrsfluss, entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Begleichung des Parkentgelts.
Für die Nutzung schrankenloser Parkflächen wird in der Regel eine sogenannte Kulanzzeit eingeräumt. Hier gelten die Regelungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Parkfläche (ANB). Diese kurze Zeitspanne dient z.B. dazu, dass Sie sich auf dem Gelände orientieren, einen freien Stellplatz suchen oder die geltenden Bedingungen (ANB) lesen können.
1. Kostenfreies Verlassen: Wenn Sie die Parkfläche innerhalb einer festgelegten Kulanzzeit wieder verlassen, entstehen für Sie keine Kosten.
2. Berechnung bei Überschreitung: Sollten Sie länger auf dem Gelände bleiben, wird die gesamte Verweildauer (ab dem Zeitpunkt der Einfahrt) als kostenpflichtiger Parkvorgang gewertet.
3. Wichtiger Unterschied zur StVO: Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Parkfläche nicht die Definition des „Parkens“ gemäß § 12 StVO (das Halten über 3 Minuten) greift. Da es sich um eine private Fläche handelt, ist die im Nutzungsvertrag definierte Zeitspanne („Parkdauer“ ab Einfahrt auf die Fläche, bis Ausfahrt) maßgeblich.
Die Erhebung eines erhöhten Nutzungsentgelts (Vertragsstrafe) bei Verstößen hat rechtliche und organisatorische Gründe. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
1. Präventive Wirkung: Hierfür muss Vertragsstrafe spürbar über den regulären Parkkosten liegen. Ziel ist es, einen Anreiz zur vertragstreuen Zahlung zu schaffen und Missbrauch vorzubeugen.
2. Kompensation des Mehraufwands: Im Gegensatz zum automatisierten Bezahlvorgang verursacht die Nachverfolgung einer nicht gezahlten Gebühr einen erheblichen manuellen und administrativen Aufwand für den Betreiber.
3. Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Höhe der Strafe muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen. Als Orientierungspunkt dient uns hierbei die Höhe von Bußgeldbescheiden für ähnliche Parkverstöße im öffentlichen-rechtlichen Verkehrsraum nach dem amtlichen Bußgeldkatalog.
Die Höhe eines erhöhten Nutzungsentgelts ist keine willkürliche Festlegung, sondern das Ergebnis einer sachlich fundierten Kalkulation. Mehrere Faktoren spielen hier eine entscheidende Rolle:
1. Halterermittlung (KBA-Abfrage): Im Gegensatz zum öffentlichen Raum muss ein privater Betreiber wie Mobility Hub die Identität des Fahrzeughalters kostenpflichtig beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen, um den Verstoß zustellen zu können.
2. Verwaltungs- & Zustellkosten: Hierzu zählen der Aufwand für den Druck, die Kuvertierung und den Postversand sowie die Bereitstellung eines Kundenservices für Rückfragen und die Bearbeitung des Vorgangs.
3. Präventive Funktion: Eine Vertragsstrafe muss rechtlich so bemessen sein, dass sie eine abschreckende Wirkung entfaltet. Sie soll sicherstellen, dass die Einhaltung der Parkregeln wirtschaftlich sinnvoller erscheint, als deren Missachtung.
Die Vertragsstrafe hat somit eine Doppelfunktion. Sie dient einerseits der Deckung von entstandenen Mehraufwand, andererseits der Sicherstellung eines geordneten Parkbetriebs auf der Privatfläche.
Wir richten unsere Forderung zunächst an Sie als Fahrzeughalter, da wir davon ausgehen, dass dieser unser Vertragspartner geworden ist. Wenn Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht selbst gesteuert haben beachten Sie bitte folgendes:
1. Es steht Ihnen außergerichtlich frei, keine Angaben zu machen, oder die Fahrereigenschaft zu bestreiten. Damit würden Sie uns jedoch zu einem gerichtlichen Vorgehen zu Klärung des Sachverhalts zwingen. Vor Gericht gilt eine sekundäre Darlegungslast: Als Halter sind Sie dann verpflichtet, darzulegen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Ihr Fahrzeug benutzen konnte und im angemessenem Umfang Nachforschungen (mithin Befragungen) anzustellen und deren Ergebnis mitzuteilen, sowie mitzuteilen, welche Personen in zeitlicher Hinsicht die Möglichkeit hatten, das Fahrzeug zu nutzen. Würden Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, würde der Anspruch gegen Sie als zugestanden gelten. Wenn Sie den abweichenden Fahrer frühzeitig benennen, können Sie für alle Beteiligten weiteren Aufwand und Kosten vermeiden.
2. Haftung als Zustandsstörer: Können oder wollen Sie die verantwortliche Person, nebst deren Kontaktdaten, nach Aufforderung nicht benennen, haften Sie als sogenannter „Zustandsstörer“. Da Sie die Kontrolle über das Fahrzeug als potenzielle Störungsquelle haben, sind Sie für die Unterlassung künftiger Verstöße verantwortlich, wenn Sie an der Aufklärung des Vorfalls nicht mitwirken.
Ja, das Verfahren ist vollumfänglich DSGVO-konform. Die Datenerhebung beschränkt sich streng auf das zur Zweckerfüllung erforderliche Maß.
Was wird erfasst? Es werden ausschließlich Fotos der Kennzeichenpartie des Fahrzeugs sowie der exakte Zeitstempel von Ein- und Ausfahrt verarbeitet.
Was wird NICHT erfasst? Es finden keine Videoaufzeichnungen statt. Zudem werden weder Insassen noch Passanten fotografiert.
Rechtsgrundlage: Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Dies umfasst die Erfüllung des Parkvertrags und die Abrechnung des Parkentgelts sowie unser berechtigtes Interesse als Betreiber an der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Parkfläche.
Löschfristen: Sofern kein Verstoß gegen die Zahlungspflicht vorliegt, bleibt der Fahrzeughalter anonym. Vorgänge innerhalb der Karenzzeit werden routinemäßig bereits nach 48 Stunden gelöscht. Nur im Falle eines Zahlungsverstoßes wird der Fahrzeughalter über die zuständige Behörde identifiziert.
Die Befugnis zur Erhebung eines erhöhten Nutzungsentgelts (Vertragsstrafe) leitet sich direkt aus dem eingegangenen Parkvertrag ab. Da es sich bei den Parkflächen um Privatgrundstücke handelt, greifen folgende rechtliche Mechanismen:
1. Als Betreiber oder Bevollmächtigter des Eigentümers ist Mobility Hub zur Parkraumbewirtschaftung und Ausübung des Hausrecht berechtigt.
2. Zivilrechtlicher Vertrag: Im Gegensatz zu einem behördlichen Bußgeld im öffentlichen Raum handelt es sich hier um eine zivilrechtliche Forderung. Diese entsteht, wenn die Bedingungen des Nutzungsvertrags, dem Sie durch das Befahren zugestimmt haben, nicht eingehalten werden.
3. Recht zur Halterabfrage: Bei einem Zahlungsverstoß besteht ein gesetzlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 39 StVG. Dies legitimiert Mobility Hub dazu, eine Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchzuführen, um die vertraglichen Ansprüche geltend zu machen.
4. Transparenz als Voraussetzung: Mobility Hub stellt durch eine deutliche Beschilderung an der Einfahrt sicher, dass alle Regeln und Konsequenzen für die Parkenden vorab klar erkennbar sind.
Die Ermittlung von Fahrzeughaltern durch private Unternehmen ist in Deutschland streng reglementiert. Mobility Hub nutzt hierfür eine klare gesetzliche Grundlage, um die Nachverfolgung von Parkverstößen rechtssicher und fair zu gestalten.
1. Die Rechtsgrundlage : Nach § 39 StVG darf das KBA Halterdaten an private Stellen übermitteln, wenn dies zur Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen im Straßenverkehr erforderlich ist. Ein Verstoß gegen die Parkregeln auf einer Privatfläche begründet genau einen solchen zivilrechtlichen Anspruch, der den erforderlichen Bezug zum (öffentlichen) Straßenverkehr aufweist.
2. Der Abfrageprozess: Wird die Parkgebühr nicht fristgerecht entrichtet, erfolgt eine automatisierte Anfrage an das Zentrale Fahrzeugregister des KBA. Dabei werden lediglich das Kennzeichen und der Zeitpunkt des Verstoßes übermittelt. Das KBA sendet daraufhin Name und Anschrift der halterführenden Person zurück, damit die Zahlungsaufforderung postalisch zugestellt werden kann.
3. Voraussetzungen für eine Abfrage: Eine Datenabfrage findet niemals willkürlich statt. Sie setzt immer einen konkreten Regelverstoß voraus, wie zum Beispiel:
- Verlassen der Fläche ohne Bezahlung (“Leistungserschleichung“)
- Überschreitung der maximal zulässigen Parkdauer.
- Parken auf Verbotsflächen (z. B. Mitarbeiterparkflächen, Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen).
4. Einhaltung des Datenschutzes: Die vom KBA übermittelten Informationen unterliegen einer strengen Zweckbindung. Sie werden ausschließlich für die Bearbeitung des jeweiligen Verstoßes verwendet. Sobald die Zahlung eingegangen ist und der Vorgang rechtlich abgeschlossen ist, werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.