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FAQ

Häufig gestellte Fragen - und Antworten!

Hier finden Sie alle Antworten auf die meist gestellten Fragen. Klicken Sie in der Navigation auf den Themenbereich, zu dem Sie eine Frage haben.

Wer ist die Mobility Hub Parkservice Austria GmbH?

Mobility Hub Parkservice Austria GmbH, Ihr Partner für schrankenfreies Parken! Wir sind ein Unternehmen aus München und Spezialist für digitales Parkraummanagement und digitale Parkraumbewirtschaftung. Wir optimieren mit unserer Technologie Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Der Betrieb des Parkraums erfolgt mittels modernster Kennzeichenerkennung. Ganz ohne Schranken, Parktickets, Parkscheiben oder Kontrollpersonal - 100% kundenfreundlich

Wie sind die Eigentumsverhältnisse auf der Parkfläche?

Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der Mobility Hub Parkservice Austria GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir werden typischerweise vom Eigentümer oder dem Pächter der Fläche mit dem Betrieb des Parkplatzes beauftragt. Wir betreiben den Parkplatz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Wie funktioniert das Parken ohne Schranken?

Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Kommt es beispielsweise zu einer Überschreitung der Höchst­parkdauer können durch eine Abfrage bei der zuständigen Behörde die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.

Wie erkenne ich eine Parkfläche mit digitaler Kennzeichen­erkennung?

Die Parkfläche mit digitaler Kennzeichenerkennung sind klar gekennzeichnet und mit vielen Schildern wird auf die Kennzeichenerkennung hingewiesen. Diese befinden sich bei der Ein- und Ausfahrt sowie auf der Parkfläche. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf den Schildern.

Funktioniert die Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?

Ja, die Kennzeichenerkennung funktioniert auch bei Dunkelheit, da die Kameras mit Infrarotlicht ausgestattet sind.

Können ausländische Kennzeichen erkannt werden?

Ja, Kfz mit ausländischen Kennzeichen werden ebenfalls vom System erkannt. Das Land muss auch am Kassenautomaten ausgewählt werden.

Werden dauerhafte Videoaufzeichnungen gemacht?

Nein, es werden keine dauerhaften Videoaufzeichnungen gemacht. Es werden ausschließlich die Kennzeichen bildlich erfasst. Der Erfassungsbereich der Kameras ist auch ausschließlich auf den Kennzeichenbereich des Kfz ausgerichtet. Personen werden nicht bildlich erfasst.

Wo werden die Daten gespeichert und verarbeitet?

Die Daten werden in Deutschland gespeichtert und verarbeitet.

Die erfassten Daten beinhalten:
- Bild vom erfassten Kennzeichen
- Erfassung der Ein- und Ausfahrtszeiten
- Transaktionsdaten inkl. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit an Automaten oder Parking-Apps

Die erfassten Daten beinhalten persönliche Informationen. Es wird sichergestellt, dass alle geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Kann ich eine Quittung für meinen Parkvorgang erhalten?

Wenn Sie für Ihren Parkvorgang im Nachhinein eine Quittung erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an den Chatbot. Diesen finden Sie unten rechts auf unserer Website. Für zukünftige Parkvorgänge auf Flächen, die mit unserem System ausgestattet sind, können Sie eine Quittung nach Bezahlung am Automaten erhalten. Bei Nutzungen über unseren Online-Shop oder via Mobile-Payment wird Ihnen die Quittung automatisch per E-Mail zugesendet.

Kann ich mich als Dauerparker auf einer Fläche eintragen lassen?

Wir hinterlegen selbst keine Dauerpark-Berechtigungen. Wenden Sie sich bitte daher an die zuständige Verwaltung der Parkfläche.

Gilt die Parkgebühr auf der Parkfläche auch für Motorräder, Mofas, etc.?

Grundsätzlich müssen die Parkgebühren für alle Fahrzeuge entrichtet werden. Auf manchen Parkflächen fallen andere Parkgebühren für Motorräder, Mofas, etc. im Vergleich zu Pkws an. Sollten abweichende Gebühren für Motorräder etc. anfallen, finden Sie dies auf der Beschilderung vor Ort.

Wie kann ich mich bei Fragen zu Zahlungsaufforderungen an Sie wenden?

Sie können Sich gerne über das Feld "Zahlungsaufforderung erhalten?" im Hauptmenü bei uns melden. Bevor Sie das Formular nutzen, bitten wir Sie höflichst, unsere FAQs zu lesen. Möglicherweise finden Sie dort schon die Antwort auf Ihre Fragen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Karte beim Zahlen am Automaten verloren habe?

Bitte melden Sie sich über unseren Chatbot (unten rechts zu finden) bei uns und teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer sowie die Parkfläche mit, auf der Sie geparkt haben. Manchmal kommt es vor, dass andere Parkende eine verloren gegangene Karte finden und abgeben. Wir werden uns dann persönlich bei Ihnen melden.

Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung der Mobility Hub Parkservice Austria GmbH bekommen?

Mobility Hub Parkservice Austria GmbH kümmert sich darum, dass Parkflächen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe unserer Scanner basierten Kennzeichenerkennung stellen wir sicher, dass Parkraumnutzer sich an die deutlich ausgeschilderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen halten. Sobald ein Nutzer gegen diese Regeln verstößt, indem er beispielsweise die Höchstparkdauer überschreitet oder nicht für die gesamte Parkzeit bezahlt, ermitteln wir die Halterdaten des Kfzs und versenden eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von Mobility Hub Parkservice Austria GmbH erhalten haben, haben Sie auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen.

Warum bin ich verpflichtet der Zahlungsaufforderung nachzukommen?

Durch die Einfahrt auf eine durch uns betreute Parkfläche, akzeptieren Sie die gut sichtbar platzierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen sind wir berechtigt, Ihnen eine Zahlungsaufforderung in der ausgewiesenen Höhe zuzusenden. Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behalten wir es uns vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Ich habe mehrere Zahlungsaufforderungen von Mobility Hub Parkservice Austria GmbH erhalten. Kann ich alle in einer Überweisung bezahlen?

Nein, Sie müssen pro Aktenzeichen, sprich pro Zahlungsaufforderung, eine separate Überweisung durchführen. Andernfalls kann Ihre Zahlung nicht eindeutig zugewiesen werden und wird vom System abgelehnt. Die Zahlungsfrist läuft entsprechend weiter.

Ich habe die Zahlungsaufforderung verloren, was kann ich tun?

In diesem Fall bitten wir Sie, sich unter Nennung des betroffenen Kfz-Kennzeichens und der Adresse des Parkplatzes, auf dem der Parkverstoß begangen wurde, an unseren Kundenservice zu wenden. Nutzen Sie hierzu bitte unseren Chatbot unten rechts.

Ich habe den Betrag bereits überwiesen, wieso habe ich eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten?

 Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Briefes mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte überprüfen Sie Ihr Konto auf eine mögliche Rücküberweisung unsererseits oder senden Sie uns über den Chatbot (unten rechts) einen Nachweis Ihrer Zahlung zu. Dieser muss folgende Angaben enthalten: Aktenzeichen und Kennzeichen, Name und IBAN des Kontoinhabers, Verwendungszweck sowie die IBAN des Empfängers.

Haben Sie Beweise, dass ich an diesem Tag auf dem Parkplatz war?

Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt.

Kann ich das Bilmaterial zu meiner Ein- und Ausfahrt einsehen?

Sie können sich mit dem Aktenzeichen der Zahlungsaufforderung und Ihrem Kennzeichen auf unseren Service Portal anmelden und dort die Bilder von Ihrem Kennzeichen bei der Ein- sowie Ausfahrt einsehen.

Bieten Sie Ratenzahlungen an?

Nein, aktuell bieten wir keine Ratenzahlung an.

Kann ich eine Verlängerung der Zahlungsfrist erhalten?

Bitte nutzen Sie hierfür unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land, um Ihren Fall prüfen zu lassen. Eventuell können wir eine Verlängerung der Zahlungsfrist bewilligen.

Ich habe die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt und die maximale Parkdauer eingehalten. Trotzdem habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten.

Unsere Kennzeichenerkennung funktioniert digital. Das Kennzeichen wird automatisch bei der Ein- und Ausfahrt erkannt, erfasst und mit einem Zeitstempel versehen. Es erfolgt keine Prüfung der Parkdauer durch einen Kontrolleur auf der Parkfläche. Aus diesem Grund ist das Erfassen der Parkdauer durch das Ablesen der Parkdauer auf der Parkscheibe nicht möglich.

Warum erhalte ich von Ihnen die Zahlungsaufforderung und nicht vom Eigentümer der Parkfläche oder der Polizei?

Der Eigentümer der Parkfläche hat uns mit dem Betrieb der Parkfläche mittels digitalen Parkraummanagement und digitalen Parkraumbewirtschaftung beauftragt. Aus diesem Grund sind wir berechtigt, Ihnen die Zahlungsaufforderung zuzusenden, da ein Verstoß gegen die unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen vorliegt. Wir machen unsere privatrechtliche Forderung aus dem mit uns zustande gekommenen Parkraumnutzungsvertrag geltend. Dies umfasst auch die Abfrage von Halterdaten bei der zuständigen Behörde. Die Polizei kann Parkverstöße ausschließlich im öffentlichen Raum ahnden und Strafzettel ausstellen.

Kann ich nachträglich ausschließlich die Parkgebühr bezahlen?

Die ausschließliche Bezahlung der Parkgebühr ist im Nachhinein nicht möglich. Wir möchten Sie daher bitten, Ihr Parkentgelt vor Abfahrt der Parkfläche am Kassenautomaten zu bezahlen.

Warum erhalte ich Nachverfolgungen obwohl ich berechtigt bin kostenfrei zu parken?

Bei neu installierten Flächen kann es vorkommen, dass die Freischaltung für Parkende noch nicht vollständig systemseitig hinterlegt wurde. Wir bitten Sie daher, sich über den Chatbot unten rechts an uns zu wenden.

Ich habe mein Kennzeichen falsch eingegeben und bezahlt. Können Sie mir entgegen kommen?

Die Eingabe des Kennzeichens am Automaten erfolgt in zwei Schritten: Zuerst geben Sie das Kennzeichen ein, dann bestätigen Sie es vor dem Bezahlvorgang. Dieser zweite Schritt dient der Überprüfung. Wir verstehen jedoch, dass Tippfehler passieren können. Da die Zahlung aufgrund der falschen Eingabe nicht automatisch zugeordnet werden konnte, wurde die Zahlungsaufforderung systemseitig erstellt. Wir bitten Sie, unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land zu nutzen, um Ihren Fall persönlich evaluieren zu lassen.

Was kann ich tun, wenn ich einen fehlerhaften Brief erhalten habe?

kann in seltenen Fällen vorkommen, dass Halterdaten nicht korrekt übermittelt werden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten! Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten über unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land mit. Wir werden den Fall umgehend bearbeiten.

Ich habe den Verstoß bereits gezahlt. Wieso bekomme ich eine weitere Zahlungsaufforderung für den Parkverstoß?

Häufige Gründe sind ein fehlerhaftes Aktenzeichen oder ein abweichender Überweisungsbetrag. Bitte prüfen Sie Ihre Überweisungsdaten. Sollten diese exakt mit der Aufforderung übereinstimmen, wenden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis über unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land an uns. Auch bei Unstimmigkeiten in den Daten nutzen Sie bitte das Portal, damit wir uns persönlich um Ihren Fall kümmern können.

Ich habe einen Einspruch bzgl. des Verstoßes und des anfallenden Betrages. An wen kann ich mich wenden?

Mit der Nutzung der Fläche wird gemäß den aushängenden Bedingungen ein Vertrag geschlossen. Sollten Sie zum genannten Zeitpunkt nicht der Fahrzeugführer gewesen sein, teilen Sie uns bitte den Fahrzeugführer bzw. den betroffenen Personenkreis mit (gemäß BGH-Urteil vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19). Bitte beachten Sie, dass Sie als Halter grundsätzlich für Zustandsstörungen durch Ihr Fahrzeug haften können (§858 Abs. 1 BGB). Schriftliche Korrespondenz richten Sie bitte ausschließlich an unsere Postadresse:

Mobility Hub Parkservice Austria GmbH
Krottenseestraße 45
4810 Gmunden

Ich bin zwar der Halter/die Halterin des Fahrzeugs, bin aber an diesem Tag nicht gefahren. Was kann ich tun?

Sollten Sie zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren sein, können Sie die erforderliche Fahrerdatenänderung ganz einfach online vornehmen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land um die Daten der verantwortlichen Person zu hinterlegen

Wie sind Sie an meine Adressdaten gekommen?

Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden zusätzlich alle für die rechtliche Verfolgung des Verstoßes, insbesondere der Beitreibung einer verwirkten Vertragsstrafe („Nachverfolgung“) relevanten personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie des Fahrers des Fahrzeugs verarbeitet. Halterbezogene Daten (insbesondere Name und Adresse) werden unter Weiterleitung des Kennzeichens bei der zuständigen Behörde oder ausländischen Auskunftstellen abgefragt („Halterabfrage“). Daten des Fahrers werden gegebenenfalls über den ermittelten Fahrzeughalter angefordert und zu den vorgenannten Zwecken auch an Dritte weitergegeben (z.B. Rechtsanwälte).

Wieso erhalte ich eine Zahlungsaufforderung, obwohl ich schwerbehindert bin?

Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung.

Ich hatte eine Panne auf dem Parkplatz und habe eine Vertragsstrafe erhalten. Was kann ich tun?

Damit wir Ihr Anliegen auf Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über die Panne (Ort, Datum, Uhrzeit). Bitte reichen Sie diesen Nachweis über unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land ein. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Kulanzprüfung leider nicht möglich.

Haben Sie Beweismaterial zum Unfall / Diebstahl auf dem überwachten Parkplatz?

Unser Parkraummanagement basiert auf einer bildlichen Erfassung des Kennzeichens bei Ein- und Ausfahrt. Es werden keine weiteren Bild- oder Videoaufnahmen durchgeführt. Alle nicht für den Parkvorgang relevanten Daten werden zudem DSGVO-konform gelöscht.

Ist es rechtens, dass von meinem Fahrzeug Fotos gemacht werden?

Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgründen auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche für Sie einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen der Ermittlung der Parkdauer als auch der Abrechnung des fälligen Parkentgelts.

Woher hat Mobility Hub Parkservice Austria GmbH meine Halterdaten?

Bei einem Verstoß auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die dort geltenden Vertrags- und Einstellbedingungen, sind wir berechtigt, den Halter/die Halterin des entsprechenden Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt anzufragen. Auf dieses Vorgehen weisen wir ausdrücklich auf unserem Schreiben hin.

Was passiert mit meinen Halterdaten, wenn ich die ausstehende Zahlung beglichen habe?

Sobald Sie die Zahlungsaufforderung beglichen haben werden Ihre Daten in die automatisierte Löschroutine gegeben. Bitte beachten Sie, dass wir aus buchhaltären Gründen verpflichtet sind Transaktionsbelege gemäß der gesetzlichen Pflichten aufzubewahren. Hinsichtlich der Aufbewahrung von Beweismitteln läuft die Vorhaltung bis zum Auslaufen unserer Rechenschaftspflichten.

Verstößt die Videoüberwachung nicht gegen den Datenschutz?

Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der ein- beziehungsweise ausfahrenden KFZ-Kennzeichen abgebildet und nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Ich kann mich im Service-Portal nicht anmelden. Was kann ich machen?

Wir bedauern die Fehlermeldung. Bevor Sie uns kontaktieren, probieren Sie bitte Folgendes: Löschen Sie Cookies und Browserverlauf, leeren Sie den Cache und verwenden Sie die aktuellste Version von Google Chrome. Versuchen Sie es bitte erneut über diesen Link: Service-Portal. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte unseren Chatbot (unten rechts). Geben Sie dabei an, welchen Browser Sie nutzen, ob Sie mobil oder per PC zugreifen und halten Sie idealerweise einen Screenshot der Fehlermeldung bereit.

Ich habe versucht am Automaten bzw. per App zu bezahlen, aber es hat nicht funktioniert. Kann ich mein Parkentgelt auch anders bezahlen?

Wir bedauern die technischen Schwierigkeiten. Bitte melden Sie sich über unseren Chatbot (unten rechts) bei uns, damit wir Ihren Fall persönlich prüfen können.

Gibt es die Möglichkeit eine Störung am Automaten zu melden?

Ja, wir haben auf allen Kassenautomaten eine Störungsmeldung eingerichtet, die in Echtzeit an unser Tech-Operations-Team übermittelt wird. Zudem wird automatisch ein Störungs-Button eingeblendet, wenn ein Bezahlvorgang (Münze/Karte) begonnen, aber nach 20 Sekunden nicht fortgesetzt wurde. Alternativ rufen Sie bitte unsere Hotline an – die entsprechende Nummer finden Sie direkt am Automaten.

Die Parkgebühr wurde am Automaten nicht angezeigt. Was kann ich tun?

In seltenen Fällen wird eine Ein- oder Ausfahrt nicht korrekt erfasst. In diesem Fall werden Sie am Automaten dazu aufgefordert, Ihr Kennzeichen und die ungefähre Parkdauer selbstständig einzugeben. Dies nennen wir „Honest Payment“.

Die angezeigte Parkgebühr war zu hoch und ich habe trozdem bezahlt. Kann ich mir das Geld zurückholen?

Bitte nutzen Sie für dieses Anliegen unseren Chatbot. Diesen finden Sie rechts unten.