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Mobility Hub Parkservice Italia S.R.L., Ihr Partner für schrankenfreies Parken! Wir sind ein Unternehmen aus München und Spezialist für digitales Parkraummanagement und digitale Parkraumbewirtschaftung. Wir optimieren mit unserer Technologie Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Wir analysieren die Parkplatzauslastung und detektieren u.A. tatsächliche Parkverstöße. Der Betrieb des Parkraums erfolgt mittels modernster Kennzeichenerkennung. Ganz ohne Schranken, Parktickets, Parkscheiben oder Kontrollpersonal - 100% kundenfreundlich
Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der Mobility Hub Parkservice Italia S.R.L. ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir werden typischerweise vom Eigentümer oder dem Pächter der Fläche beauftragt.
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Kommt es beispielsweise zu einer Überschreitung der Höchstparkdauer können durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.
Die Parkfläche mit digitaler Kennzeichenerkennung sind klar gekennzeichnet und mit vielen Schildern wird auf die Kennzeichenerkennung hingewiesen. Diese befinden sich bei der Ein- und Ausfahrt sowie auf der Parkfläche. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf den Schildern.
Ja, die Kennzeichenerkennung funktioniert auch bei Dunkelheit, da die Kameras mit Infrarotlicht ausgestattet sind.
Ja, Kfz mit ausländischen Kennzeichen werden ebenfalls vom System erkannt. Das Land muss auch am Kassenautomaten ausgewählt werden.
Nein, es werden keine dauerhaften Videoaufzeichnungen gemacht. Es werden ausschließlich die Kennzeichen bildlich erfasst. Der Erfassungsbereich der Kameras ist auch ausschließlich auf den Kennzeichenbereich des Kfz ausgerichtet. Personen werden nicht bildlich erfasst.
Die Daten werden in Deutschland gespeichtert und verarbeitet.
Die erfassten Daten beinhalten:
- Bild vom erfassten Kennzeichen
- Erfassung der Ein- und Ausfahrtszeiten
- Transaktionsdaten inkl. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit an Automaten oder Parking-Apps
Die erfassten Daten beinhalten persönliche Informationen. Es wird sichergestellt, dass alle geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Wenn Sie für Ihren Parkvorgang im Nachhinein eine Quittung erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an den Chatbot. Diesen finden Sie unten rechts auf unserer Website. Für zukünftige Parkvorgänge auf Flächen, die mit unserem System ausgestattet sind, können Sie eine Quittung nach Bezahlung am Automaten erhalten. Bei Nutzungen über unseren Online-Shop oder via Mobile-Payment wird Ihnen die Quittung automatisch per E-Mail zugesendet.
Wir hinterlegen selbst keine Dauerpark-Berechtigungen. Wenden Sie sich bitte daher an die zuständige Verwaltung der Parkfläche.
Grundsätzlich müssen die Parkgebühren für alle Fahrzeuge entrichtet werden. Auf manchen Parkflächen fallen andere Parkgebühren für Motorräder, Mofas, etc. im Vergleich zu Pkws an. Sollten abweichende Gebühren für Motorräder etc. anfallen, finden Sie dies auf der Beschilderung vor Ort.
Sie können Sich gerne über das Feld "Zahlungsaufforderung erhalten?" im Hauptmenü bei uns melden. Bevor Sie das Formular nutzen, bitten wir Sie höflichst, unsere FAQs zu lesen. Möglicherweise finden Sie dort schon die Antwort auf Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich über unseren Chatbot (unten rechts zu finden) bei uns und teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer sowie die Parkfläche mit, auf der Sie geparkt haben. Manchmal kommt es vor, dass andere Parkende eine verloren gegangene Karte finden und abgeben. Wir werden uns dann persönlich bei Ihnen melden.
Mobility Hub Parkservice Italia S.R.L. kümmert sich darum, dass Parkflächen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe unserer Scanner basierten Kennzeichenerkennung stellen wir sicher, dass Parkraumnutzer sich an die deutlich ausgeschilderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen halten. Sobald ein Nutzer gegen diese Regeln verstößt, indem er beispielsweise die Höchstparkdauer überschreitet oder nicht für die gesamte Parkzeit bezahlt, ermitteln wir die Halterdaten des Kfzs und versenden eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von Mobility Hub Parkservice Italia S.R.L. erhalten haben, haben Sie auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen.
Durch die Einfahrt auf eine durch uns betreute Parkfläche, akzeptieren Sie die gut sichtbar platzierten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen sind wir berechtigt, Ihnen eine Zahlungsaufforderung in der ausgewiesenen Höhe zuzusenden. Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behalten wir es uns vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Nein, Sie müssen pro Aktenzeichen, sprich pro Zahlungsaufforderung, eine separate Überweisung durchführen. Andernfalls kann Ihre Zahlung nicht eindeutig zugewiesen werden und wird vom System abgelehnt. Die Zahlungsfrist läuft entsprechend weiter.
In diesem Fall bitten wir Sie, sich unter Nennung des betroffenen Kfz-Kennzeichens und der Adresse des Parkplatzes, auf dem der Parkverstoß begangen wurde, an unseren Kundenservice zu wenden. Nutzen Sie hierzu bitte unseren Chatbot unten rechts.
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Briefes mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte überprüfen Sie Ihr Konto auf eine mögliche Rücküberweisung unsererseits oder senden Sie uns über den Chatbot (unten rechts) einen Nachweis Ihrer Zahlung zu. Dieser muss folgende Angaben enthalten: Aktenzeichen und Kennzeichen, Name und IBAN des Kontoinhabers, Verwendungszweck sowie die IBAN des Empfängers.
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt.
Sie können sich mit dem Aktenzeichen der Zahlungsaufforderung und Ihrem Kennzeichen auf unseren Service Portal anmelden und dort die Bilder von Ihrem Kennzeichen bei der Ein- sowie Ausfahrt einsehen.
Nein, aktuell bieten wir keine Ratenzahlung an.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land, um Ihren Fall prüfen zu lassen. Eventuell können wir eine Verlängerung der Zahlungsfrist bewilligen.
Unsere Kennzeichenerkennung funktioniert digital. Das Kennzeichen wird automatisch bei der Ein- und Ausfahrt erkannt, erfasst und mit einem Zeitstempel versehen. Es erfolgt keine Prüfung der Parkdauer durch einen Kontrolleur auf der Parkfläche. Aus diesem Grund ist das Erfassen der Parkdauer durch das Ablesen der Parkdauer auf der Parkscheibe nicht möglich.
Der Eigentümer der Parkfläche hat uns mit dem digitalen Parkraummanagement und digitalen Parkraumbewirtschaftung beauftragt. Aus diesem Grund sind wir berechtigt Ihnen die Zahlungsaufforderung zuzusenden, da ein Verstoß gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen vorliegt. Die Polizei kann Parkverstöße ausschließlich im öffentlichen Raum ahnden und Strafzettel ausstellen. Im privaten Raum ist dies Aufgabe des Eigentümers bzw. eines Unternehmens das im Auftrag des Eigentümers dies tut. Dies umfasst auch die Abfrage von Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt. Die Mobility Hub Parkservice Italia S.R.L. ist darauf spezialisiert, für private Parkflächeneigentümer das Parkraummanagent und die Parkraumbewirtschaftung digital abzuwickeln.
Die ausschließliche Bezahlung der Parkgebühr ist im Nachhinein nicht möglich. Wir möchten Sie daher bitten, Ihr Parkentgelt vor Abfahrt der Parkfläche am Kassenautomaten zu bezahlen.
Bei neu installierten Flächen kann es vorkommen, dass die Freischaltung für Parkende noch nicht vollständig systemseitig hinterlegt wurde. Wir bitten Sie daher, sich über den Chatbot unten rechts an uns zu wenden.
Die Eingabe des Kennzeichens am Automaten erfolgt in zwei Schritten: Zuerst geben Sie das Kennzeichen ein, dann bestätigen Sie es vor dem Bezahlvorgang. Dieser zweite Schritt dient der Überprüfung. Wir verstehen jedoch, dass Tippfehler passieren können. Da die Zahlung aufgrund der falschen Eingabe nicht automatisch zugeordnet werden konnte, wurde die Zahlungsaufforderung systemseitig erstellt. Wir bitten Sie, unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land zu nutzen, um Ihren Fall persönlich evaluieren zu lassen.
kann in seltenen Fällen vorkommen, dass Halterdaten nicht korrekt übermittelt werden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten! Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten über unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land mit. Wir werden den Fall umgehend bearbeiten.
Häufige Gründe sind ein fehlerhaftes Aktenzeichen oder ein abweichender Überweisungsbetrag. Bitte prüfen Sie Ihre Überweisungsdaten. Sollten diese exakt mit der Aufforderung übereinstimmen, wenden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis über unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land an uns. Auch bei Unstimmigkeiten in den Daten nutzen Sie bitte das Portal, damit wir uns persönlich um Ihren Fall kümmern können.
Mit der Nutzung der Fläche wird gemäß den aushängenden Bedingungen ein Vertrag geschlossen. Sollten Sie zum genannten Zeitpunkt nicht der Fahrzeugführer gewesen sein, teilen Sie uns bitte den Fahrzeugführer bzw. den betroffenen Personenkreis mit (gemäß BGH-Urteil vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19). Bitte beachten Sie, dass Sie als Halter grundsätzlich für Zustandsstörungen durch Ihr Fahrzeug haften können (§858 Abs. 1 BGB). Schriftliche Korrespondenz richten Sie bitte ausschließlich an unsere Postadresse:
Mobility Hub Parkservice Italia S.R.L.
Musterplatz 2
39100 Bozen
Sollten Sie zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren sein, können Sie die erforderliche Fahrerdatenänderung ganz einfach online vornehmen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land um die Daten der verantwortlichen Person zu hinterlegen
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden zusätzlich alle für die rechtliche Verfolgung des Verstoßes, insbesondere der Beitreibung einer verwirkten Vertragsstrafe und/oder Geltendmachung von Besitz- und Eigentumsschutzrechten („Nachverfolgung“) relevanten personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie des Fahrers des Fahrzeugs verarbeitet. Halterbezogene Daten (insbesondere Name und Adresse) werden unter Weiterleitung des Kennzeichens beim Krafahrt-Bundesamt oder ausländischen Auskunftstellen abgefragt („Halterabfrage“). Daten des Fahrers werden gegebenenfalls über den ermittelten Fahrzeughalter angefordert und zu den vorgenannten Zwecken auch an Dritte weitergegeben (z.B. Rechtsanwälte).
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung.
Damit wir Ihr Anliegen auf Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über die Panne (Ort, Datum, Uhrzeit). Bitte reichen Sie diesen Nachweis über unser Self-Service Portal für Ihr entsprechendes Land ein. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Kulanzprüfung leider nicht möglich.
Unser Parkraummanagement basiert auf einer bildlichen Erfassung des Kennzeichens bei Ein- und Ausfahrt. Es werden keine weiteren Bild- oder Videoaufnahmen durchgeführt. Alle nicht für den Parkvorgang relevanten Daten werden zudem DSGVO-konform gelöscht.
Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgründen auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche für Sie einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen der Ermittlung der Parkdauer als auch der Abrechnung des fälligen Parkentgelts.
Bei einem Verstoß auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die dort geltenden Vertrags- und Einstellbedingungen, sind wir berechtigt, den Halter/die Halterin des entsprechenden Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt anzufragen. Auf dieses Vorgehen weisen wir ausdrücklich auf unserem Schreiben hin.
Sobald Sie die Zahlungsaufforderung beglichen haben werden Ihre Daten in die automatisierte Löschroutine gegeben. Bitte beachten Sie, dass wir aus buchhaltären Gründen verpflichtet sind Transaktionsbelege gemäß der gesetzlichen Pflichten aufzubewahren. Hinsichtlich der Aufbewahrung von Beweismitteln läuft die Vorhaltung bis zum Auslaufen unserer Rechenschaftspflichten.
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der ein- beziehungsweise ausfahrenden KFZ-Kennzeichen abgebildet und nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Wir bedauern die Fehlermeldung. Bevor Sie uns kontaktieren, probieren Sie bitte Folgendes: Löschen Sie Cookies und Browserverlauf, leeren Sie den Cache und verwenden Sie die aktuellste Version von Google Chrome. Versuchen Sie es bitte erneut über diesen Link: Service-Portal. Sollte der Fehler weiterhin bestehen, kontaktieren Sie bitte unseren Chatbot (unten rechts). Geben Sie dabei an, welchen Browser Sie nutzen, ob Sie mobil oder per PC zugreifen und halten Sie idealerweise einen Screenshot der Fehlermeldung bereit.
Wir bedauern die technischen Schwierigkeiten. Bitte melden Sie sich über unseren Chatbot (unten rechts) bei uns, damit wir Ihren Fall persönlich prüfen können.
Ja, wir haben auf allen Kassenautomaten eine Störungsmeldung eingerichtet, die in Echtzeit an unser Tech-Operations-Team übermittelt wird. Zudem wird automatisch ein Störungs-Button eingeblendet, wenn ein Bezahlvorgang (Münze/Karte) begonnen, aber nach 20 Sekunden nicht fortgesetzt wurde. Alternativ rufen Sie bitte unsere Hotline an – die entsprechende Nummer finden Sie direkt am Automaten.
In seltenen Fällen wird eine Ein- oder Ausfahrt nicht korrekt erfasst. In diesem Fall werden Sie am Automaten dazu aufgefordert, Ihr Kennzeichen und die ungefähre Parkdauer selbstständig einzugeben. Dies nennen wir „Honest Payment“.
Bitte nutzen Sie für dieses Anliegen unseren Chatbot. Diesen finden Sie rechts unten.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem im schrankenlosen Parken geschlossenen Nutzungsvertrag um einen Mietvertrag, der durch sogenanntes konkludentes (schlüssiges) Handeln zustande kommt. Der Vertragsschluss erfolgt dabei in zwei einfachen Schritten:
1. Das Angebot: Der Parkplatzbetreiber unterbreitet mit Bereitstellung der Parkfläche und durch gut sichtbare Hinweisschilder an der Zufahrt ein Angebot. Darin sind die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) und Gebühren klar definiert.
2. Die Annahme: Indem Sie mit Ihrem Fahrzeug auf das Gelände fahren, akzeptieren Sie diese Bedingungen. Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.
Die digitale Erfassung des Kennzeichens bei der Ein- und Ausfahrt dient dabei dazu, die tatsächliche Parkdauer präzise zu ermitteln und die vereinbarte Gebühr korrekt abzurechnen.
Sobald Sie auf die Parkfläche einfahren, werden die vor Ort ausgehängten Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) wirksamer Teil des Vertrages. Diese regeln unter anderem:
1. Die Zahlungsmodalitäten
2. Verhaltensregeln zur Nutzung der Stellflächen
3. Leistungsumfang des Betreibers
Wichtiger Hinweis zur Lesbarkeit: Rechtlich genügt es, wenn die Existenz der Bedingungen an der Einfahrt deutlich erkennbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass Sie den gesamten Text bereits im Vorbeifahren lesen können. Nach dem Parkvorgang haben Sie die Möglichkeit, die Details der ANB in Ruhe direkt auf der Fläche einzusehen.
Nein, das Fehlen einer physischen Schranke entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Auch ohne Barriere nutzen Sie eine private Parkfläche zu den dort geltenden Bedingungen.
1. Zahlungspflicht: Sobald Sie Ihr Fahrzeug abstellen, akzeptieren Sie das kostenpflichtige Angebot des Betreibers zu den ausgeschriebenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB).
2. Folgen bei Nichtzahlung: Wird das Parkentgelt nicht wie vorgeschrieben entrichtet, liegt ein Verstoß gegen die ANB vor.
3. Vertragsstrafe: Bei Verstoßen gegen die ANB ist der Betreiber berechtigt, eine in den ANB festgelegte Vertragsstrafe (erhöhtes Parkentgelt) einzufordern.
Das schrankenlose System dient lediglich dem Komfort und dem flüssigen Verkehrsfluss, entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Begleichung des Parkentgelts.
Für die Nutzung schrankenloser Parkflächen wird in der Regel eine sogenannte Kulanzzeit eingeräumt. Hier gelten die Regelungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Parkfläche (ANB). Diese kurze Zeitspanne dient z.B. dazu, dass Sie sich auf dem Gelände orientieren, einen freien Stellplatz suchen oder die geltenden Bedingungen (ANB) lesen können.
1. Kostenfreies Verlassen: Wenn Sie die Parkfläche innerhalb einer festgelegten Kulanzzeit wieder verlassen, entstehen für Sie keine Kosten.
2. Berechnung bei Überschreitung: Sollten Sie länger auf dem Gelände bleiben, wird die gesamte Verweildauer (ab dem Zeitpunkt der Einfahrt) als kostenpflichtiger Parkvorgang gewertet.
3. Wichtiger Unterschied zur StVO: Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Parkfläche nicht die Definition des „Parkens“ gemäß § 12 StVO (das Halten über 3 Minuten) greift. Da es sich um eine private Fläche handelt, ist die im Nutzungsvertrag definierte Zeitspanne („Parkdauer“ ab Einfahrt auf die Fläche, bis Ausfahrt) maßgeblich.
Die Erhebung eines erhöhten Nutzungsentgelts (Vertragsstrafe) bei Verstößen hat rechtliche und organisatorische Gründe. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
1. Präventive Wirkung: Hierfür muss Vertragsstrafe spürbar über den regulären Parkkosten liegen. Ziel ist es, einen Anreiz zur vertragstreuen Zahlung zu schaffen und Missbrauch vorzubeugen.
2. Kompensation des Mehraufwands: Im Gegensatz zum automatisierten Bezahlvorgang verursacht die Nachverfolgung einer nicht gezahlten Gebühr einen erheblichen manuellen und administrativen Aufwand für den Betreiber.
3. Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Höhe der Strafe muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen. Als Orientierungspunkt dient uns hierbei die Höhe von Bußgeldbescheiden für ähnliche Parkverstöße im öffentlichen-rechtlichen Verkehrsraum nach dem amtlichen Bußgeldkatalog.
Die Höhe eines erhöhten Nutzungsentgelts ist keine willkürliche Festlegung, sondern das Ergebnis einer sachlich fundierten Kalkulation. Mehrere Faktoren spielen hier eine entscheidende Rolle:
1. Halterermittlung (KBA-Abfrage): Im Gegensatz zum öffentlichen Raum muss ein privater Betreiber wie Mobility Hub die Identität des Fahrzeughalters kostenpflichtig beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen, um den Verstoß zustellen zu können.
2. Verwaltungs- & Zustellkosten: Hierzu zählen der Aufwand für den Druck, die Kuvertierung und den Postversand sowie die Bereitstellung eines Kundenservices für Rückfragen und die Bearbeitung des Vorgangs.
3. Präventive Funktion: Eine Vertragsstrafe muss rechtlich so bemessen sein, dass sie eine abschreckende Wirkung entfaltet. Sie soll sicherstellen, dass die Einhaltung der Parkregeln wirtschaftlich sinnvoller erscheint, als deren Missachtung.
Die Vertragsstrafe hat somit eine Doppelfunktion. Sie dient einerseits der Deckung von entstandenen Mehraufwand, andererseits der Sicherstellung eines geordneten Parkbetriebs auf der Privatfläche.
Wir richten unsere Forderung zunächst an Sie als Fahrzeughalter, da wir davon ausgehen, dass dieser unser Vertragspartner geworden ist. Wenn Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht selbst gesteuert haben beachten Sie bitte folgendes:
1. Es steht Ihnen außergerichtlich frei, keine Angaben zu machen, oder die Fahrereigenschaft zu bestreiten. Damit würden Sie uns jedoch zu einem gerichtlichen Vorgehen zu Klärung des Sachverhalts zwingen. Vor Gericht gilt eine sekundäre Darlegungslast: Als Halter sind Sie dann verpflichtet, darzulegen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Ihr Fahrzeug benutzen konnte und im angemessenem Umfang Nachforschungen (mithin Befragungen) anzustellen und deren Ergebnis mitzuteilen, sowie mitzuteilen, welche Personen in zeitlicher Hinsicht die Möglichkeit hatten, das Fahrzeug zu nutzen. Würden Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, würde der Anspruch gegen Sie als zugestanden gelten. Wenn Sie den abweichenden Fahrer frühzeitig benennen, können Sie für alle Beteiligten weiteren Aufwand und Kosten vermeiden.
2. Haftung als Zustandsstörer: Können oder wollen Sie die verantwortliche Person, nebst deren Kontaktdaten, nach Aufforderung nicht benennen, haften Sie als sogenannter „Zustandsstörer“. Da Sie die Kontrolle über das Fahrzeug als potenzielle Störungsquelle haben, sind Sie für die Unterlassung künftiger Verstöße verantwortlich, wenn Sie an der Aufklärung des Vorfalls nicht mitwirken.
Ja, das Verfahren ist vollumfänglich DSGVO-konform. Die Datenerhebung beschränkt sich auf das zur Zweckerfüllung erforderliche Maß:
1. Was wird erfasst? Es werden ausschließlich Fotos der Kennzeichenpartie des Fahrzeugs, sowie der exakte Zeitstempel von Ein- und Ausfahrt verarbeitet.
2. Was wird NICHT erfasst? Es finden keine Videoaufzeichnungen statt. Zudem werden keine Insassen oder Passanten fotografiert.Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Dies umfasst die Erfüllung des Parkvertrags sowie das berechtigte Interesse des Betreibers an der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Parkfläche.
3. Löschfristen: Sofern kein Regelverstoß und keine entgeltpflichtige Nutzung der Parkfläche vorliegen, werden die Daten routinemäßig nach 48 Stunden gelöscht und der Fahrzeughalter bleibt unbekannt.
Nur im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen wird der Fahrzeughalter identifiziert und die Daten werden länger gespeichert, um die Forderung rechtlich durchsetzen zu können.
Die Befugnis zur Erhebung eines erhöhten Nutzungsentgelts (Vertragsstrafe) leitet sich direkt aus dem eingegangenen Parkvertrag ab. Da es sich bei den Parkflächen um Privatgrundstücke handelt, greifen folgende rechtliche Mechanismen:
1. Als Betreiber oder Bevollmächtigter des Eigentümers ist Mobility Hub zur Parkraumbewirtschaftung und Ausübung des Hausrecht berechtigt.
2. Zivilrechtlicher Vertrag: Im Gegensatz zu einem behördlichen Bußgeld im öffentlichen Raum handelt es sich hier um eine zivilrechtliche Forderung. Diese entsteht, wenn die Bedingungen des Nutzungsvertrags, dem Sie durch das Befahren zugestimmt haben, nicht eingehalten werden.
3. Recht zur Halterabfrage: Bei einem Zahlungsverstoß besteht ein gesetzlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 39 StVG. Dies legitimiert Mobility Hub dazu, eine Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchzuführen, um die vertraglichen Ansprüche geltend zu machen.
4. Transparenz als Voraussetzung: Mobility Hub stellt durch eine deutliche Beschilderung an der Einfahrt sicher, dass alle Regeln und Konsequenzen für die Parkenden vorab klar erkennbar sind.
Die Ermittlung von Fahrzeughaltern durch private Unternehmen ist in Deutschland streng reglementiert. Mobility Hub nutzt hierfür eine klare gesetzliche Grundlage, um die Nachverfolgung von Parkverstößen rechtssicher und fair zu gestalten.
1. Die Rechtsgrundlage : Nach § 39 StVG darf das KBA Halterdaten an private Stellen übermitteln, wenn dies zur Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen im Straßenverkehr erforderlich ist. Ein Verstoß gegen die Parkregeln auf einer Privatfläche begründet genau einen solchen zivilrechtlichen Anspruch, der den erforderlichen Bezug zum (öffentlichen) Straßenverkehr aufweist.
2. Der Abfrageprozess: Wird die Parkgebühr nicht fristgerecht entrichtet, erfolgt eine automatisierte Anfrage an das Zentrale Fahrzeugregister des KBA. Dabei werden lediglich das Kennzeichen und der Zeitpunkt des Verstoßes übermittelt. Das KBA sendet daraufhin Name und Anschrift der halterführenden Person zurück, damit die Zahlungsaufforderung postalisch zugestellt werden kann.
3. Voraussetzungen für eine Abfrage: Eine Datenabfrage findet niemals willkürlich statt. Sie setzt immer einen konkreten Regelverstoß voraus, wie zum Beispiel:
- Verlassen der Fläche ohne Bezahlung (“Leistungserschleichung“)
- Überschreitung der maximal zulässigen Parkdauer.
- Parken auf Verbotsflächen (z. B. Mitarbeiterparkflächen, Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen).
4. Einhaltung des Datenschutzes: Die vom KBA übermittelten Informationen unterliegen einer strengen Zweckbindung. Sie werden ausschließlich für die Bearbeitung des jeweiligen Verstoßes verwendet. Sobald die Zahlung eingegangen ist und der Vorgang rechtlich abgeschlossen ist, werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.