Mit der Bereitstellung der durch Beschilderung gekennzeichneten Stellflächen innerhalb des Parkplatzes („Parkplatz“) bietet die Mobility Hub Parkservice Italia S.r.l. („Betreiber“) dem Nutzer des Parkplatzes („Nutzer“) den Abschluss eines Parkvertrags gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen an. Mit der Einfahrt in den Parkplatz und dem Abstellen des Fahrzeugs auf den entsprechenden Stellflächen kommt zwischen dem Nutzer und dem Betreiber ein Vertrag auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Bedingungen zustande, die der Nutzer als bekannt und angenommen erklärt.
Der Betreiber hat seinen Sitz in Piazza della Mostra 2, I - 39100 Bozen (BZ), PEC-Adresse mhpitalia@legalmail.it, USt-IdNr. und Steuernummer: 03201260217, Tel. +39 0471 1430502, E-Mail: support@mh-parkservice.it, www.mh-parkservice.it.
Der durch die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen geregelte Vertrag hat ausschließlich die Bereitstellung einer Stellfläche zum Gegenstand. Dem Nutzer wird ausschließlich das Recht eingeräumt, während der am Parkplatz angegebenen Öffnungszeiten einen verfügbaren Stellplatz gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zu nutzen, sofern dieser nicht zugunsten Dritter reserviert und/oder vorbehalten ist (zum Beispiel Dauermieter usw.) – mit entsprechender Kennzeichnung. Der Betreiber übernimmt keine Obhutspflicht im Sinne der Artikel 1766 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches. Der Betreiber ist berechtigt, den Parkplatz im Falle extremer Schneefälle oder von Eisbildung auch während der Öffnungszeiten ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu schließen, ohne dass hieraus Ansprüche der Nutzer entstehen. Die für den Parkplatz geltenden Regelungen, wie etwa die Öffnungszeiten, die maximal zulässige Parkdauer, die kostenfreie Parkzeit und die Vertragsstrafen im Fall eines Verstoßes, sind darüber hinaus an den Einfahrten und innerhalb des Parkplatzes ausgehängt.
Der Nutzer hat sein Fahrzeug innerhalb einer der durch Bodenmarkierung begrenzten Flächen abzustellen und dabei darauf zu achten, keine als reserviert und/oder vorbehalten gekennzeichneten Plätze zu nutzen. Das Parken von Fahrzeugen ist ausschließlich während der Öffnungszeiten zulässig. Fehlen gut sichtbar gekennzeichnete Stellplätze, ist das Fahrzeug so abzustellen, dass es keine Behinderung darstellt und/oder keine Gefahr für Personen und/oder Sachen auf dem Parkplatz begründet. Der Nutzer hat die auf der Beschilderung vor Ort – soweit vorhanden – angegebenen Hinweise zum Verkehr auf dem Parkplatz sowie die Vorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret Nr. 285/1992) zu beachten. Dem Nutzer ist es untersagt, Fahrzeuge in den Parkplatz einzubringen und dort abzustellen, die nicht durch die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt und/oder nicht mit einem Kennzeichen versehen und/oder derart beschädigt sind, dass ein Austritt von Kraft- oder Schmierstoffen zu befürchten ist, und/oder die einen sonstigen Mangel oder eine Eigenschaft aufweisen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen und/oder den Betrieb des Parkplatzes gefährden könnte. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug zu verschließen und keine Wertgegenstände darin zu belassen; eine Haftung des Betreibers für Diebstahl und/oder Aufbruch ist ausgeschlossen. Auf dem Parkplatz ist das Rauchen und das Entzünden von Feuer jeder Art untersagt. Ein Parken über die auf der Beschilderung innerhalb des Parkplatzes angegebene Höchstparkdauer hinaus ist nicht zulässig; die Anwendbarkeit der entsprechenden Vertragsstrafe bleibt vorbehalten.
Liegen besondere Umstände vor, unter denen das abgestellte Fahrzeug eines Nutzers – nach vernünftigem Ermessen – Personen, Sachen oder das Fahrzeug selbst der Gefahr eines Schadens aussetzt, kann der Betreiber unmittelbar oder durch beauftragte Dritte die Entfernung und/oder Sicherung des Fahrzeugs veranlassen, wobei die Kosten vollständig vom Nutzer zu tragen sind, insbesondere wenn (a) das Fahrzeug eine konkrete Gefahr für andere Sachen oder Personen auf dem Parkplatz darstellt, etwa bei Austritt von Kraft- oder Schmierstoffen; (b) das Fahrzeug nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen verfügt und/oder die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen (z. B. Hauptuntersuchung) nicht bestanden hat; und (c) das Fahrzeug der konkreten Gefahr eines schweren Schadens ausgesetzt ist (wobei es im Ermessen und nicht in der Pflicht des Betreibers steht, zur Vermeidung eines Schadens am Fahrzeug die Entfernung vorzunehmen). Das Recht zur Entfernung von Fahrzeugen auf Kosten des Nutzers steht dem Betreiber ferner zu bei Fahrzeugen, die so abgestellt sind, dass sie den Betrieb und die Nutzung des Parkplatzes durch die anderen Nutzer beeinträchtigen (z. B. Fahrzeuge, die außerhalb der durch Bodenmarkierung begrenzten Flächen abgestellt sind, gegebenenfalls mehr als einen Platz belegen oder den Verkehr behindern), sowie bei Fahrzeugen, die ohne Berechtigung als reserviert gekennzeichnete Stellplätze belegen.
Zur Ermittlung der tatsächlichen Ein- und Ausfahrtzeit des Fahrzeugs und/oder des Vorliegens einer gültigen Parkberechtigung, etwa einer Dauerparkberechtigung, wird ein an den Ein- und Ausfahrtstationen des Parkplatzes installiertes System zur automatischen Kennzeichenerkennung und -erfassung auf Basis von Videoauslesung eingesetzt. Zu diesem Zweck wird die Front- und/oder Heckseite des Fahrzeugs sowohl bei der Einfahrt in den als auch bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz mit Auslesung des Kennzeichens erfasst und zusammen mit Uhrzeit, Datum und Ort der Ein-/Ausfahrt gespeichert. Der Nutzer ist verpflichtet, die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und/oder auf der Beschilderung am Parkplatz angegebene Höchstparkdauer einzuhalten. Die Parkzeit beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeugs in den Parkplatz und endet mit dessen Ausfahrt.
Bei Überschreitung der in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und/oder auf der Beschilderung innerhalb des Parkplatzes angegebenen kostenfreien Höchstparkdauer („Verstoß/Verstöße“) ist der Betreiber berechtigt, unbeschadet des Ersatzes eines etwaigen weitergehenden Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe des auf dem jeweiligen Parkplatz ausgewiesenen und veröffentlichten Betrags für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und in Höhe von 120,00 Euro für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu verhängen. Die Vertragsstrafe wird für jeden einzelnen Verstoß und für jeden Kalendertag, an dem dieser fortdauert, bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro erhoben. Diese Grenze gilt nicht, wenn es sich nicht um die Fortdauer desselben Verstoßes über mehrere Kalendertage handelt, sondern lediglich um verschiedene Verstöße an aufeinanderfolgenden Tagen. Für Fahrzeuge mit nicht in Italien zugelassenen Kennzeichen werden zusätzlich 30 Euro berechnet (somit insgesamt 90,00 Euro für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und 150,00 Euro für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen), um die zusätzlichen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Halters des ausländischen Fahrzeugs zu decken.
Im Fall der Verhängung der Vertragsstrafe verpflichtet sich der Betreiber, dem Nutzer innerhalb von höchstens 60 (sechzig) Tagen nach dem erfolgten Verstoß ein Beanstandungsschreiben zuzusenden. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Verlust des Rechts des Betreibers, die Vertragsstrafe einzuziehen. Der Nutzer ist verpflichtet, der Zahlungspflicht innerhalb von höchstens 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der genannten Mitteilung nachzukommen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, dem Nutzer neben der Vertragsstrafe die ihm im Zusammenhang mit deren Einziehung entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen, sofern die Vertragsstrafe nicht innerhalb der in den vorliegenden Vertragsbedingungen genannten Frist gezahlt wird. Etwaige Rechte, die dem Eigentümer des Parkplatzes gegenüber den Nutzern in Bezug auf weitere von ihm erlittene Schäden zustehen, bleiben unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber erfolgt gemäß der Datenschutzinformation, die auf der Beschilderung innerhalb des Parkplatzes ordnungsgemäß ausgehängt und unter folgendem Link verfügbar ist: www.mh-parkservice.it. Die Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt sich auf das zur Sicherstellung des Betriebs des Parkplatzes gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Erforderliche. Der Betreiber kann im Fall eines Verstoßes gegen die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Regelungen Daten zum Halter des Fahrzeugs mittels Anfrage beim öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) oder bei anderen Behörden und Dienstleistern erheben und verarbeiten. Eine solche Anfrage erfolgt ausschließlich zum Zweck der Geltendmachung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Halter, dem Fahrer oder dem Nutzer des Fahrzeugs im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die Nutzung des Parkplatzes, insbesondere von Ansprüchen auf Zahlung von Vertragsstrafen, auf Ersatz erlittener Schäden sowie im Rahmen von Forderungseinzug, Besitzschutz und/oder Unterlassung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwiesen.
Der Nutzer haftet allein und ausschließlich für jeden unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, der Personen, Fahrzeugen, Sachen, Anlagen, Bauwerken oder Ausrüstungen innerhalb des Parkplatzes und der zugehörigen Nebenflächen zugefügt wird, und verpflichtet sich, den Betreiber von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen, Kosten, Lasten oder Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers und/oder seiner Begleitpersonen zurückzuführen sind. Sofern der Schaden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Betreibers beruht und/oder Verletzungen des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Personen betrifft, übernimmt der Betreiber keine Haftung für Schäden, Verluste, Verschlechterungen oder Nachteile jeglicher Art, die Nutzer oder Dritte innerhalb des Parkplatzes erleiden, noch für Schäden, die Nutzer sich beim Zugang, beim Parken, beim Verkehr oder beim Bewegen der Fahrzeuge im Bereich des Parkplatzes gegenseitig zufügen. Der Betreiber haftet ferner nicht für Schäden, Verluste oder Nachteile, die unmittelbar oder mittelbar auf Ereignissen höherer Gewalt oder auf sonstigen nicht seinem Kontrollbereich zuzurechnenden Ereignissen beruhen, wie beispielhaft und nicht abschließend Kriegshandlungen, Terrorismus, Aufstände, Erhebungen, Streiks, Demonstrationen oder Volksunruhen, Maßnahmen von Behörden, Explosionen, Brände, außergewöhnliche Wetterereignisse, Wirbelstürme, Orkane, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse. Der Betreiber übernimmt keine Obhutspflichten für Fahrzeuge, Zubehör, Gegenstände, Gepäck oder sonstige innerhalb oder in der Nähe der Fahrzeuge zurückgelassene Sachen und haftet daher nicht für Diebstahl, Entwendung, Verlust, Beschädigung, Vandalismus oder sonstige von Dritten begangene unerlaubte Handlungen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen. Der Nutzer, der einen Schaden feststellt oder der Auffassung ist, einen Schaden erlitten zu haben, ist verpflichtet, dies dem Betreiber unverzüglich über die zur Verfügung gestellten Servicekanäle mitzuteilen und alle für die Ermittlung des Sachverhalts nützlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Eine unterbliebene oder verspätete Meldung kann bei der Feststellung der Verantwortlichkeiten und der Bemessung eines etwaigen Schadens berücksichtigt werden. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang und sind, soweit anwendbar, durch die zwingenden Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 6. September 2005, Nr. 206 (italienisches Verbraucherschutzgesetz) ergänzt und begrenzt zu verstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen unberührt.
Ist der Nutzer ein Unternehmer, wird vereinbart, dass für alle aus welchem Grund auch immer erhobenen Streitigkeiten ausschließlich das Gericht am Sitz des Betreibers zuständig ist, sofern nicht zwingende Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben, wie etwa jene zum Schutz der Verbraucher.