Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobility Hub Parkservice Switzerland GmbH für die Online-Buchung von Parkleistungen

Stand: 06.02.2026

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültigen Fassung ausschließlich für den Vertrieb von Parkleistungen über Online-Vertriebskanäle (im Weiteren: „Online-Shop“) der Mobility Hub Parkservice GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Volker Brockmeyer, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Tel.: +49 (0) 89 2778299 51, info@mh-parkservice.de, im Folgenden „Betreiberin“ genannt.

Die Betreiberin empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren Rechts- und Vertragstexte zur Dokumentation des jeweiligen Geschäftsvorfalls eigenständig auszudrucken oder abzuspeichern.

Eine umfassende Speicherung der Vertragstexte zum jeweiligen Geschäftsvorfall findet durch die Betreiberin nicht statt. 

1. Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen und Kontaktmöglichkeiten:

1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die der Kunde mit der Betreiberin über die in diesem Online-Shop dargestellten Parkleistungen abschliesst. Parkleistungen im Sinne dieser AGB sind alle Produkte und Leistungen zu verstehen, die bei der Betreiberin über den Online-Shop gebucht werden können.

1.2 Einer Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist Abweichendes ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart worden.

1.3 Unter „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer zu verstehen.

1.3.1 Ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3.2 Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Eine Kontaktaufnahme mit der Betreiberin kann per Post über die ladungsfähige Anschrift Mobility Hub Parkservice Switzerland GmbH, c/o BDO AG Obere Spichermatt 12 6370 Stans, Tel.: +41 21 561 36 30, info@mh-parkservice.ch erfolgen.

 

2. Vertragsgegenstand / Buchungsmöglichkeiten

2.1 Über den Online-Shop kann der Kunde folgende Parkleistungen buchen und bezahlen:

  • Online Zahlung des Parkvorgangs: Den Nutzern der in der Produktbeschreibung genannten Parkraumeinrichtung wird nach Massgabe dieser AGB die Möglichkeit eingeräumt, alternativ zur Zahlung an einem auf der Parkfläche aufgestellten Parkautomaten, das für den Parkvorgang als eine ohne Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erbrachte Leistung geschuldete Entgelt vor Ausfahrt von der Parkfläche online zu entrichten („Realtime Payment“).
  • Digitale Nachlöseoption: Den Nutzern der in der Produktbeschreibung genannten Parkraumeinrichtung wird nach Massgabe dieser AGB die Möglichkeit eingeräumt, das für einen bereits abgeschlossenen Parkvorgang, als eine ohne Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erbrachte Leistung, geschuldete Entgelt auch noch eine bestimmte Zeit nach Ausfahrt von der Parkfläche online zu entrichten, wenn der Nutzer zum Zeitpunkt des Parkvorgangs nicht in der Lage war oder es versehentlich unterlassen hat, das für den Parkvorgang geschuldete Entgelt zu entrichten („Postpayment“). Durch Auswahl der vom Kunden genutzten Parkfläche und Eingabe seines Kfz-Kontrollschilds in die hierfür von der Betreiberin vorgesehene Eingabemaske kann der Kunde prüfen, ob er zur Inanspruchnahme von Postpayment berechtigt ist. Postpayment steht bis maximal 24 Stunden nach Ausfahrt von der genutzten Parkfläche zur Verfügung, soweit in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.
  • Bezug von Festpreisbillets: Den Nutzern der in der Produktbeschreibung hierfür genannten Parkraumeinrichtung wird nach Massgabe dieser AGB die Möglichkeit eingeräumt, FestpreisBillets für eine im Voraus festgelegte Parkdauer (z.B. TagesBillets oder DauerParkbiletts (Wochen-, Monats- und Jahreskarten)) für die in der Produktbeschreibung genannte Parkraumeinrichtung zu erwerben.
  • Automatisierte Zahlungsabwicklung: Kunden mit einem bei der Betreiberin angelegten Kundenkonto können für die hierfür in der Produktbeschreibung genannten Parkraumeinrichtungen eine Kredit- oder ähnlichen Zahlungskarte oder eine sonstige vom Betreiber akzeptierte Zahlungsmethode („Zahlungsmittel“) hinterlegen. Das geschuldeten Parkentgelt für die mittels des vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigten Parkvorgänge nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Tarife der Parkfläche vorbehaltlich etwaiger Sondertarife, zu deren Inanspruchnahme der Kunde berechtigt ist (kostenneutrale oder verbilligten Nutzung von bestimmten Nutzergruppen („Berechtigungsparken“)), wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen („Automatic Payment“).

Nicht alle Parkleistungen sind für alle Parkflächen verfügbar. Ausschlaggebend ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop. Für die Nutzung der jeweiligen Parkfläche selbst, geltend die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen dort aushängenden Nutzungsbedingungen der Parkfläche.

2.2 Vertragspartner für die Nutzung der in der Produktbeschreibung bezeichneten Parkfläche ist die Betreiberin. Der Abschluss eines Parkvertrages und die Überlassung von Stellplätzen auf der Parkfläche ist jedoch nicht Gegenstand dieser AGB. Hierfür gelten vielmehr die zum jeweiligen Zeitpunkt des Einfahrens vor Ort aushängenden Allgemeinen Parkbedingungen und Tarife der in der Produktbeschreibung bezeichneten Parkfläche.

 

3. Regelungen zum Vertragsschluss:

3.1 Die von der Betreiberin im Online-Shop dargestellten Parkleistungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Vertragsabschluss dar, sondern dienen der Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad offerendum/Einladung zur Abgabe eines Angebotes).

3.2 Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch den Kunden erfolgt über die jeweils ausgewählte Parkleistung durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. An dieses Kaufangebot ist der Kunde vierzehn Tage ab Abgabe der Buchung gebunden. Die Betreiberin ist bis zur Annahme berechtigt, das Kaufangebot des Kunden abzulehnen.

3.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Betreiberin zustande. Unmittelbar nach Eingang der Buchung durch den Kunden wird durch die Betreiberin eine Buchungsbestätigung (Zahlungsbeleg) an die durch den Kunden hierfür im Online-Shop oder bei der Bezahlung hinterlassene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Buchungsbestätigung dient sowohl der Dokumentation der Buchung und der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch die Betreiberin gemäss § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB, als auch der Vertragsannahme durch die Betreiberin.

 

4. Detaillierte Beschreibung des Buchungsvorgangs:

gemäss § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i. V. m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB sind durch die Betreiberin dem Kunden die einzelnen technischen Schritte zur Verfügung zu stellen, die zum Vertragsschluss führen.

4.1 Realtime Payment und Post Payment

4.1.1 Einleitung des Buchungsvorgangs
Soweit auf der Webseite ein Buchungsformular vorhanden ist, beginnt der Buchungsprozess durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars. Der Kunde muss auf der hierfür vorgesehenen Eingabemaske das Kontrollschild seines Fahrzeugs eingeben. Anschliessend werden dem Kunden die für die Parkfläche verfügbaren Parkleistungen angezeigt. Der Kunde kann nun die gewünschte Parkleistung anwählen. Durch den Klick auf “Kaufen” (für Festpreisbillets) oder “Jetzt bezahlen” (für sonstige Parkleistungen) gelangt der Kunde auf eine Übersichtsseite und findet dort nochmals seine ausgewählte Parkleistung mit der
Gültigkeitsdauer, dem angegebenen Kontrollschild und dem Preis inklusive aller Nebenkosten. Möchte er die angewählte Parkleistung(en) nunmehr buchen, so muss er auf „Jetzt bezahlen“ klicken.

4.1.2 Auswahl Zahlungsart und Abschluss Buchungsprozess

Im Anschluss wird der Kunde auf das Portal des jeweiligen Paymentservice-Providers weitergeleitet. Dort erhält er erneut einen Überblick über die von ihm gewählten Parkleistungen, die zur Buchung anstehen sowie die wichtigsten Vertragsinformationen, v. a. den Gesamtpreis. Schliesslich kann der Kunde im Buchungsprozess die Zahlungsart auswählen. Durch Betätigen des Buttons “Zahlen“ kann der Kunde nun den Buchungsvorgang abschliessen, indem er somit sein rechtsverbindliches Vertragsangebot abgibt.

4.2 Online Shop

4.2.1 Registrierung und Verifizierung zum BerechtigungsParkieren
Zu Beginn wird der Kunde aufgefordert, seine Kundendaten einzugeben oder als Erstbesteller ein neues Kundenkonto anzulegen. Ist der Kunde bereits registriert, kann er seine Kundendaten eingeben und sich durch Klick auf „Anmelden“ in sein Kundenkonto einloggen. Möchte der Kunde ein Kundenkonto neu anlegen, so muss er seinen vollständigen Namen und E-Mail Adresse hinterlassen und ein selbst gewähltes Passwort eingeben. Gehört der Kunde zu einer für BerechtigungsParkieren in Frage kommenden Personengruppe (z.B. als Mitarbeiter eines Auftraggebers der Betreiberin) ist die Anlage eines Kundenkontos für die Inanspruchnahme von Sondertarifen für BerechtigungsParkieren zwingend. Die Inanspruchnahme von Sondertarifen für BerechtigungsParkieren ist erst mit Bestätigung bzw. Freischaltung durch den jeweiligen Auftraggeber der Betreiberin und für die Dauer der vom
jeweiligen Auftraggeber der Betreiberin dem Kunden verliehenen Qualifikation für
BerechtigungsParkieren möglich. Mit Anlage eines Kundenkontos versichert der für
BerechtigungsParkieren qualifizierte Kunde die ihm eingeräumte Parkberechtigung nur
persönlich mit dem hierfür hinterlegten Kontrollschild und nur für die Dauer der vom
Auftraggeber der Betreiberin verliehenen Qualifikation für BerechtigungsParkieren (z.B. Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vorbehaltlich der früheren Beendigung des zwischen dem Betreiber und dem Auftraggeber bestehenden Vertrages) zu nutzen. Die Betreiberin ist berechtigt, vom Kunden für die Inanspruchnahme von Sondertarifen für BerechtigungsParkieren entsprechende Nachweise zu fordern. Legt der Kunde die entsprechenden Nachweise nicht vor, ist er nicht zur Inanspruchnahme von BerechtigungsParkieren berechtigt. Klickt der Kunde nun "Registrieren", so werden seine Daten für das Kundenkonto gespeichert und er kann im Bestellvorgang, wie unter Ziff. 4.2.2 beschrieben fortfahren.

4.2.2 Einleitung des Buchungsvorgangs bei Festpreisbillets
Soweit auf der Webseite ein Buchungsformular vorhanden ist, beginnt der Buchungsprozess durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars. Der Kunde muss hierfür die von ihm gewünschte Parkfläche auswählen. Anschliessend werden dem Kunden die für die Parkfläche verfügbaren Parkleistungen angezeigt.
Der Kunde kann nun die gewünschte Parkleistung durch Klick auf den Button “Billet auswählen” anwählen und gegebenenfalls eine weitere parkleistungsspezifische Auswahl treffen (z.B. Angabe eines Nutzungszeitraums oder Datums bei Festpreisbillets, Auswahl der Parkfläche, Angabe von Kontrollschild) und die gewünschte Parkleistungen durch Klick auf den Button „Zum Warenkorb hinzufügen“ in den Warenkorb legen. Der Kunde kann nun entscheiden, ob er seinen Einkauf fortsetzen möchte oder direkt zum Warenkorb und zur Kasse geht. Geht er nach Beendigung seines Einkaufs schliesslich zum Warenkorb, so findet er dort nochmals seine ausgewählten Artikel mit der Artikelbeschreibung, der Produktanzahl und dem Preis inklusive aller Nebenkosten und gesonderter Auszeichnung der Versandkosten. Möchte er die angewählte Parkleistung(en) nunmehr buchen, so muss er, nach Kenntnisnahme und Bestätigung der AGB und Datenschutzerklärung, erneut auf „Billet kaufen“ klicken.

4.2.3 Einleitung des Buchungsvorgangs bei Pay-per-Use
Soweit auf der Webseite ein Buchungsformular vorhanden ist, beginnt der Buchungsprozess durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars. Der Kunde muss hierfür die von ihm gewünschte Parkfläche auswählen. Anschliessend werden dem Kunden die für die Parkfläche verfügbaren Parkleistungen angezeigt.
Der Kunde kann nun die gewünschte Parkleistung “Pay-per-Use” anwählen und
gegebenenfalls eine weitere parkleistungsspezifische Auswahl treffen (z.B. Angabe eines Nutzungszeitraums, Auswahl der Parkfläche, Angabe von Kontrollschild) und die gewünschte Parkleistungen durch Klick auf den Button „Zum Warenkorb hinzufügen“ in den Warenkorb legen. Der Kunde kann nun entscheiden, ob er seinen Einkauf fortsetzen möchte oder direkt zum Warenkorb und zur Kasse geht. Geht er nach Beendigung seines Einkaufs schliesslich zum Warenkorb, so findet er dort nochmals seine ausgewählten Artikel mit der Artikelbeschreibung, dem Nutzungszeitraum und dem Preis inklusive aller Nebenkosten. Möchte er die angewählte Parkleistung(en) nunmehr buchen, so muss er, nach Kenntnisnahme und Bestätigung der AGB und Datenschutzerklärung, erneut auf „Billet kaufen“ klicken.

4.2.4 Auswahl Zahlungsart und Abschluss Buchungsprozess
Schliesslich wird der Kunde auf das Portal des jeweiligen Paymentservice-Providers
weitergeleitet. Hier erhält der Kunde einen Überblick über die von ihm gewählten Parkleistungen, die zur Buchung anstehen sowie die wichtigsten Vertragsinformationen, v. a. den Gesamtpreis und die ausgewählte Parkleistung.
Durch Betätigen des Buttons „Zahlen“ kann der Kunde nun den Buchungsvorgang
abschliessen, indem er somit sein rechtsverbindliches Vertragsangebot abgibt.

5. Widerrufsrecht

5.1 Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher gemäss § 13 BGB („natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“), hat er ein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch Angestellte und Beamte sind Verbraucher gemäss § 13 BGB.

Kein Widerrufsrecht besteht bei den Leistungen

  • Realtime-Payment
  • Automatic-Payment
  • Postpayment
  • Pay-by-Use

Die bei diesen Parkleistungen jeweils zugrundeliegende Hauptleistung wurden ohne Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bereits erbracht. Die Betreiberin bietet lediglich die Möglichkeit, das für die Leistung geschuldete Entgelt vor Ausfahrt von der Parkfläche online zu entrichten.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken oder zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5.2 Für das Widerrufsrecht geltende Bestimmungen (Widerrufsbelehrungen):

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mobility Hub Parkservice GmbH, c/o BDO AG Obere Spichermatt 12 6370 Stans) widerruf@mh-parkservice.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

5.3 Zur Erklärung des Widerrufs kann das folgende Formular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Mobility Hub Parkservice GmbH, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, widerruf@mh-parkservice.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

– Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

___

(*) Unzutreffendes streichen.

 

6. Freischaltung für Automatic Payment:

6.1 Soweit auf der Webseite ein entsprechendes Formular vorhanden ist, bzw. der Kunde einen Verifizierungscode erhalten hat, beginnt der Freischaltungsprozess durch das Ausfüllen und Absenden des Freischaltungsformulars. Der Kunde muss zwingend eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen und verifizieren lassen. Anschließend muss der Kunde auf der hierfür vorgesehenen Eingabemaske das Kennzeichen seines Fahrzeugs eingeben und eine ggfs. entsprechend Ziff. 6.3 erhobene Transaktionsgebühr pro Automatic Payment Parkvorgang akzeptieren. Im Anschluss erhält der Kunde einen Überblick über die getroffenen Angaben. Mit Abschluss des Freischaltungsprozesses kann der Kunde die für Automatic Payment freigeschaltete(n) Parkfläche(n) nutzen und ohne Interaktion mit dem Parkautomaten wieder verlassen. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung der von Automatic Payment umfassten Parkvorgänge erfolgt automatisch über das Kundenkonto des Kunden und das gewählte Zahlungsmittel des Kunden. 

6.2 Die Abrechnung der Parkvorgänge erfolgt monatlich im Nachgang. Der Kunde erhält eine entsprechende Abrechnung der umfassten Parkvorgänge auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

6.3 Die Betreiberin behält sich vor, pro per Automatic Payment abgewickelten Parkvorgang eine Transaktionsgebühr zusätzlich zum geschuldeten Parkentgelt zu erheben. Die Transaktionsgebühr berechnet sich prozentual anteilig am jeweils geschuldeten Parkentgelt. Der geltende Prozentsatz der Transaktionsgebühr wird dem Kunden im Rahmen des Freischaltungsprozesses kenntlich gemacht.

6.4 Dem Kunden ist bewusst, dass die Angabe eines gültigen Kennzeichens für die Abrechnung der Parkvorgänge obligatorisch ist. Der Kunde darf ausschließlich Kennzeichen eines Fahrzeuges für Automatic Payment hinterlegen, zu dessen Nutzung und Hinterlegung er als eingetragener Halter des Fahrzeugs oder als durch den Halter des Fahrzeugs zur Nutzung des Fahrzeugs Berechtigter befugt ist. Ist der Kunde nicht Halter des Fahrzeugs, informiert er den Halter des Fahrzeugs, dessen Kennzeichen er hinterlegt hat. Der Kunde verpflichtet sich, alle Personen denen er das Fahrzeug zur Nutzung überlässt, über die Hinterlegung des Kennzeichens zur Zahlungsabwicklung per Automatic Payment zu informieren und zur Nutzung zu berechtigen.

6.5 Mit Abschluss des Freischaltungsvorgangs für Automatic Payment autorisiert der Kunde die Betreiberin zur Abrechnung aller mit dem von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführten Parkvorgängen auf der für Automatic Payment vorgesehenen Parkfläche. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Hinterlegung seines Kennzeichens für Automatic Payment alle Nutzungsvorgänge auf der für FreeflowAutomatic Payment vorgesehenen Parkfläche, die mittels des Fahrzeugs mit dem von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführt werden, über das von ihm hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden, unabhängig von der Fahrereigenschaft des Kunden. Der Kunde versichert hiermit, dass sämtliche seinem Kennzeichen zuordbaren Automatic Payment Parkvorgänge von ihm durchgeführt oder zumindest autorisiert werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Betreiberin bei Missbrauch oder Diebstahl seines Fahrzeugs bzw. des dazugehörigen Kennzeichens unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für missbräuchliche Nutzungen vor diesem Zeitpunkt haftet der Kunde nur dann, wenn er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zu Missbrauch beigetragen hat.

6.6 Der Kunde kann die Freischaltung seines Kennzeichens für Automatic Payment jederzeit über sein Kundenkonto deaktivieren. Mit Deaktivierung ist eine automatisierte Zahlungsabwicklung per Automatic Payment nicht mehr möglich, der Kunde muss das bei Nutzung der Parkfläche geschuldete Entgelt über eine der anderen auf der Parkfläche angebotenen Zahlungsmethoden entrichten. Auf die Möglichkeit der Verwirklichung einer Vertragsstrafe bei Ausfahrt ohne Zahlung bzw. ohne Nutzung einer der angebotenen Zahlungsmethoden einer entgeltlichen Parkfläche ausweislich der hierfür geltenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen wird hingewiesen.

6.7 Die Betreiberin ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Automatic Payment ganz oder teilweise mit einer Vorankündigungsfirst von 3 Tagen zu beenden.

6.8 Der Kunde sorgt stets für eine ausreichende Deckung der von ihm hinterlegten Zahlungsmethode und ist verpflichtet, die Betreiberin von Änderungen seiner hinterlegten Daten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde diesen Informationspflichten nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen und Kosten (z.B. für eine Meldeauskunft, Rücklastschrift etc.) in Rechnung zu stellen. Im Fall eines Fehlschlagens der Belastung des Kundenkontos, insbesondere Zurückweisung einer Kreditkartenabbuchung, verpflichtet sich der Kunde, die ausstehenden Parkentgelte zzgl. eventuell angefallener Kosten (z.B. Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen) innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

Bei offenen Zahlungen ist die Betreiberin berechtigt, den Kunden bzw. dessen Kundenkonto bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlungen, nach vorheriger Mitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, für Automatic Payment zu sperren. Die Betreiberin ist ferner berechtigt, den Kunden bzw. dessen Kundenkonto für Automatic Payment zu sperren, wenn ungewöhnliche Transaktionen oder Nutzungen den Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen missbräuchlichen Nutzung von Automatic Payment nahelegen.

7. Pflichten des Kunden:

7.1 Der Kunde versichert, volljährig zu sein und alle für die Durchführung des Vertrages benötigten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und gegebenenfalls alle für die Vertragsbeziehung relevanten Veränderungen, insbesondere einen Wohnsitz- oder Namenswechsel unverzüglich mitzuteilen.

7.2 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail im Rahmen einer automatisierten Buchungsabwicklung statt. Der Kunde hat daher zur Buchungsabwicklung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter welcher die von der Betreiberin versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere obliegt es auch dem Kunden dafür zu sorgen, dass der Zugang der von der Betreiberin versandten E-Mails nicht durch den Einsatz eines SPAM-Filters oder ähnlicher technischer Einrichtungen beeinträchtigt wird.

7.3 Der Kunde wird seinen Kunden-Account, sein Passwort oder andere Zugangsdaten nicht Dritten überlassen, insbesondere nicht mit solchen teilen.

7.4 Dem Kunden ist bekannt, dass er beim Buchungsprozess das korrekte Kennzeichen seines Fahrzeugs angeben muss und das gebuchte Dauerparkticket auch nur für dieses Fahrzeug gültig und nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar ist, auch nicht auf solche des Kunden.

9. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung:

9.1 Die angegebenen Preise im Online-Shop der Betreiberin sind Gesamtpreise (Endpreise), d. h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer.

9.2 Buchungen von Festpreistickets oder Guthaben für Pay-by-use bzw. Zahlungen bei Realtime-Payment und Postpayment werden durch die Betreiberin gegen die folgenden Zahlungsweisen ausgeführt: Kreditkarten, Klarna, Apple Pay.

9.3 Guthaben für Pay-by-use wird nach Buchung im Voraus abgebucht. Ist das vom Kunden gewählte Guthaben verbraucht, erfolgt eine automatische Aufladung in Höhe des zuvor gewählten Guthabens, sofern der Kunde der Aufladung nicht rechtzeitig vor Verbrauch des vorhandenen Guthabens widerspricht. Nicht verbrauchtes Guthaben wird nicht zurückerstattet.

9.4 Bei der Verwendung von Pay-by-use richtet sich das für den jeweiligen Parkvorgang geschuldete Parkentgelt nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Tarifen der Parkfläche (entsprechend der zum Zeitpunkt der Nutzung auf der Parkfläche vorhandenen Beschilderung), sofern der Kunde nicht über Berechtigungsparken zu einer kostenneutralen oder verbilligten Nutzung berechtigt ist. Das Parkentgelt wird mit Abschluss des jeweiligen Parkvorgangs fällig und über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen oder mit vorhandenem Guthaben des Kunden verrechnet. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Abbuchung bzw. Verrechnung.

 

10. Lieferbedingungen:

Sobald der Rechnungsbetrag bei der Betreiberin gutgeschrieben ist, erhält der Kunde nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung per E-Mail an seine im Online-Shop von ihm angegebenen oder in seinen bei der Betreiberin gespeicherten Kundendaten bereits hinterlegten E-Mail-Adresse. Ein postalischer Versand der Parkleistungen ist nicht möglich.

 

11. Haftung:

11.1 Die Betreiberin haftet Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.2 In sonstigen Fällen haftet die Betreiberin – soweit in Ziff. 10.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und
typischen Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer
Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 10.3 ausgeschlossen.

11.3 Die Haftung der Betreiberin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

 

12. Urheberrechte:

Die Betreiberin hat an Bildern, Filmen und Texten dieses Internetauftritts urheberrechtlich geschützte Rechte oder an Bildern, Filmen und Texten Dritter ein Nutzungsrecht. Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte durch Dritte bedarf daher stets einer Anfrage bei der Betreiberin.

 

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache:

13.1 Der Vertrag nach Maßgabe dieser AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben
zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. Vertragssprache ist deutsch.

13.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Betreiberin für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

14. Verhaltenskodex:

Die Betreiberin hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne des Art. 246c Nr. 5 EGBGB unterworfen.